Wie viel müssen mir meine Eltern zahlen, wenn ich mit 16 ausziehe?

10 Antworten

Da du den vertrag nicht schließen darfst sondern nur jemand der mind. 18 jahre alt ist und voll geschäftsfähig musst du theoretisch garnichts zahlen. Ich denke auch nicht das man dich zur bürgschaft eintragen lassen kann. Fakt ist du darfst auf deinen namen nichts laufen lassen (sofern es nicht für die ausbildung zwingend notwendig ist) und hast demzufolge auch keine Pflicht irgendetwas zu zahlen. Was dir deine eltern zahlen müssen könnt ihr privat ausmachen. Alleine wohnen darfst du in dem alter aber eigentlich sowieso nicht. Deine eltern verletzen ihre aufsichts- und fürsorgepflicht

Irones99 
Fragesteller
 21.05.2017, 19:26

Das mit der Aufsichtspflicht ist denen eh nicht so wichtig also daran scheiterts nicht

Kieselsaeure  21.05.2017, 19:28

das hab ich mir nicht ausgedacht, dazu sind sie verpflichtet. wenn bekannt wird das du ne "eigene" wohnung hast wirst du sehr schnell Probleme bekommen inkl deinen eltern. viel wahrscheinlicher als wenn ihr es die kommenden 2 jahre jetzt noch so durchzieht

Irones99 
Fragesteller
 21.05.2017, 19:39
@Kieselsaeure

Laut meiner Arbeitsstelle helfen Sie einem sogar beim Wohnungssuchen

Kieselsaeure  21.05.2017, 19:42

fakt ist nur du darfst noch keinen vertrag abschliessen sofern der für die ausbildung nicht unumgänglich ist. und soweit ich weiss in dem fall dann auch nur mit einverständnis der eltern. das ist aber nicht der fall

Bis zu deinem 18. Geburtstag hast du eigentlich noch gar keinen Anspruch auf Bargeld - dein Vater müsste lediglich dafür sorgen, dass dir ausreichend Verpflegung, ein Dach über dem Kopf und angemessene Kleidung zur Verfügung stehen.

Sollte dein Vater allerdings mit deinem Auszug einverstanden sein, einen Mietvertrag für dich abschließen und dir Bargeld zur Verfügung stellen wollen, so beläuft sich dein Gesamtanspruch für alle deine Kosten auf 735 Euro. - Darin eingeschlossen sind dein eigenes anrechenbares Einkommen und das Kindergeld und auch die Halbwaisenrente.

Ab deiner Ausbildung braucht dein Vater dir dann also gar kein Geld mehr zusätzlich zahlen, da dein "Bedarf" dann bereits gedeckt ist.

Was dir dein Vater für den Auszug zahlen will, das müsst ihr aushandeln, er muss gar nichts zahlen, du kannst ja auch zu Hause wohnen bleiben. Will er dich raus haben, müßte er zahlen. 

Mit Ausbildungsgehalt steht dir kein Unterhalt mehr zu, da hast du selbst genug. 

bei dem von dir genannten Einkommen hast du keine anderen Ansprüche mehr ....... damit mußt du auskommen , mehr gibt es definitiv nicht ....... wer mietet überhaupt die Wohnung für dich ? du selbst kannst das ja noch nicht machen solange du nicht 18 bist .......

Du hast genügend Geld für eine Wohnung und dein Leben.

Dir steht somit keinerlei Unterhalt mehr zu. Dein Wunsch dir Geld anzusparen ist dein Privatvergnügen und begründet keinen Unterhaltsanspruch.

Dein Vater kann dir etwas dazugeben, ist aber nicht dazu verpflichtet!