Müssen meine Eltern mir Geld zahlen wenn sie mich rausschmeissen?

14 Antworten

Deine Eltern dürfen Dir natürlich eine eigene Wohnung besorgen, für die Miete und laufenden Kosten aufkommen und mit Dir gemeinsam zum Familiengericht gehen und sich diese Veränderung amtlich als rechtens bestätigen lassen. Dann wirst Du gefragt ob Du damit einverstanden bist. Bist Du nicht haben sie Pech gehabt.

Doch. Es gibt einige junge Menschen in dem Alter die von zuhause auf diese Weise ausgezogen sind. Sie konnten es sich nachweislich aus eigenem Verdienst leisten. Oder ihre Eltern.

Aber Eltern die einfach so von der Einbildung umzingelt sind sie könnten sich von ihren Pflichten befreien werden Pech haben. Für Dich gilt noch das Jugendrecht. Das endet auch nicht mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wie sich manche Menschen einbilden. Es endet dann wenn Du entweder die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen oder das 26. Lebensjahr erreicht hast. Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Grundsätzlich wird im Einzelfall entschieden zum Wohle des Kindes.

Das Wohl des Kindes kann heute auf sehr unterschiedliche Weise beachtet werden. Oft genug macht es keinen Sinn mehr bleibt das Kind bei seinen Eltern. Das Wohl des Kindes ist dann bei ihnen gefährdet. Wie festgestellt, es steht an erster Stelle in der Beurteilung. Es gibt die Möglichkeit in eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen. Davon gibt es sehr unterschiedliche. Manche stehen unter Aufsicht des Jugendamtes, andere wiederum existieren schon über 100 Jahre und gehören zu Gewerken, also unterschiedlichen Handwerken. Im letzteren Fall wird dann eine Ausbildung angestrebt zu der eben dann gehört außerhalb der elterlichen Wohnung zu leben. Es gibt durchaus auch die Möglichkeit in eine Pflegefamilie zu ziehen. In jedem Fall sind die Eltern verpflichtet weiterhin ihr Kind bis zur Pfändungsgrenze zu unterstützen wenn dies notwendig ist.

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Da kannst Du Dich anonym und kompetent beraten lassen.

dawala -- der jüngling wurde mit 2,5 promill inskrankenhause eingeliefert -- das war wohl auchnicht das erste mal -- die eltern wissen sich wohl nicht mehr zu helfen ( weitere fragen von ihm)

@eggenberg1

Tja, dann wirft die deutsche Elternschaft eben ihre Kinder auf den Müll. Und kann, selbstverständlich, auf großes Verständnis durch die Gesellschaft rechnen.

Dieses Verhalten beschreibt schon Caesar der alte Römer vor rund 2.000 Jahren. Wie kann nur ein Mensch mit Verstand auf die Idee kommen vom Deutschen Michel zu erwarten dazu zu lernen? Vor allen Dingen wo uns Hilfen geradezu aufgedrängt werden sind wir nur bereit sie wahrzunehmen. Wir Deutschen haben doch Verstand!

Falls Du es noch nicht mitbekommen hast obwohl es ständig seit Jahrzehnten thematissiert wird:

ALKOHOLISMUS IST EINE ANERKANNTE ERKRANKUNG!!!

@dawala

Jugendliche, die sich aus Jux und Langeweile volldröhnen, haben noch nichts mit Alkoholismus zu tun. Da gibts Kranke, die wirklich ernstgenommen werden wollen und sollen.

@uncutparadise

Wenn Jugendliche sich aus Langeweile volldröhnen haben ihre Eltern ihnen keinen Lebenssinn vermittelt. Die Kinder dann auch noch vor die Tür setzen weil das Ergebnis eigenen Versagens nicht ertragen wird ist ja dann schon äußerst bemerkenswert. Und wer soll sich dann um diese offensichtlich lebensunfähigen Heranwachsenden kümmern? Du?

Die Eltern dürfen durchaus ihren faulen Hintern hoch kriegen und endlich anfangen ihren Pflichten nachzukommen. Sehr spät, sicher. Aber warum soll die Gesellschaft für deren Faulheit aufkommen?

ja , sie müsen dir die miete und deinen unterhalt zahlen,denn sie sind bis mindestens deinem ausbildungsende für dich zuständig -längstens bis 27 jahren ! der unterhalt muß nicht in geldeswert ausgezahlt werden es kannauchin form von naturalien ( lebensmitteln usw. ) "ausgezahlt" werden

So einfach können die dich nicht "rausschmeißen" - und ja, sie müssen theoretisch sogar bis zu deinem 24. Lebensjahr zahlen.

Wo kommt denn das 24. Lebensjahr jetzt plötzlich wieder her ?

Ja, das müssen sie. Und sie müssen dir auch eine Wohnung anmieten und bezahlen, weil du das mit 16 gar nicht selbst machen kannst.

Wieviel ist das Ungefähr? Ich bin nicht anspruchsvoll aber soo ne kleine 2/3 Zimmer Wohnung und Verpflegung wär drinne oder?

@leaguebabo01

ne kleine 2/3 Zimmer Wohnung

lol! Hast du eine eigene Familie? WG-Zimmer reicht!

@leaguebabo01

Ich bin nicht anspruchsvoll aber soo ne kleine 2/3 Zimmer Wohnung

das ist ein Paradox an sich ! Nicht anspruchsvoll aber 3 Zimmer für 1 Person. Wie wars mal mit der 1-2-Raum-Wohnung. Völlig angemessen.

Deine Eltern dürfen dich mit 16 Jahren nicht einfach "rausschmeißen". Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben sie nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Sorgepflicht für dich.

Wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, geht ein Auszug deinerseits nur unter Einschaltung des Jugendamtes. Dort wird man nach der besten Lösung suchen, in aller Regel sieht diese aber nicht so aus, dass du alleine lebst.

Du wirst in eine Jugendhilfemaßnahme aufgenommen, was bedeutet, dass du in eine Jugendwohngruppe (Heim) oder - mit viel Glück - in eine betreute WG kommst, wo du bis zur Volljährigkeit unter der Aufsicht des Jugendamts stehst.

Deine Eltern müssen sich, abhängig von ihrem Einkommen, kostenmäßig an dieser Unterbringung beteiligen, in jedem Fall müssen sie das Kindergeld beisteuern. Eine solche Maßnahme kostet um die 2000,-€ pro Monat.

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit 18, sondern mit der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes, also dem Abschluß einer beruflichen Ausbildung.

@uncutparadise

Habe ich das irgendwo bestritten? Ich schrieb vom Sorgerecht, nicht von der Unterhaltsverpflichtung.

@Jule59

sondern auch die Sorgepflicht für dich.

und das umfasst selbstverständlich auch auch die Unterhaltsverpflichtung.

@uncutparadise

Das Sorgerecht endet aber - im Gegensatz zur Unterhaltsverpflichtung - sehr wohl mit dem 18. Lebensjahr.

@Jule59

na wunderbar, so sind wir uns einig :-)