Steht mir bei einem Auszug Unterhalt von meinen Eltern zu?

9 Antworten

Deine Eltern müssen dich unterstützen, bis du deine Erstausbildung beendet hast! Wenn du ausziehst, hast du erstmal den Anspruch, das Kindergeld zu erhalten. Die Gründe für einen Auszug müssen aber schon schwerwiegend sein und nicht nur so gelegentliche Auseinandersetzungen. Wenn dies gegeben ist, müssen deine Eltern dir auch Unterhalt bezahlen. Die Höhe kann ich dir leider nicht sagen, da müsstest du dich anderweitig erkundigen. Geh doch mal beim Jugendamt vorbei, die können dir sicher Auskunft geben.

Ich bin 18 und beginne eine gute Ausbildung wo ich gut verdiene ( ca. 600 Euro Netto )

Dann ist der Bedarf wohl durch die Vergütung und das Kindergeld (184€) gedeckt. Somit besteht keine Unterhaltspflicht.

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 640,- € + Kindergeld, solange Du eine Ausbildung machst...Deine Ausbildungsvergütung wird angerechnet.

Kind muss sich auch seine (um die Ausbildungspauschale verminderte Ausbildungsvergütung) in vollem Umfang anrechnen lassen. Das gilt auch, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Urteil des BGH XII ZR 34/03 BGHR. Das anzurechnende Einkommen des Kindes mindert immer die Unterhaltslast beider Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen wie auch bei volljährigen Kindern:

wenn du wirklich 600 netto bekommst und du dann noch das kindergeld dazu rechnest (das müssen deine eltern dann an dich weiterleiten) hast du KEINEN unterhaltsanspruch mehr gegenüber deinen eltern , egal was sie verdienen

dein unterhaltsanspruch beträgt nämlich dann in deiner situation pauschal 670 euro.......und da bist du ja dann weit drüber

und wenn dein vater dir nicht freiwillig noch was dazu geben will mußt du wohl mit dem auskommen was du hast

Mit einem Verdienst von 600 € kann man aber mit eigener Wohnung nicht überleben. Sag doch Deinem Vater..wenn er Dich aus der Wohnung raushaben will..soll er dafür auch zahlen..denke schon, daß er, solange Du nicht wirtschaftlich selbständig bist, für Deinen Unterhalt aufkommen muß.