Muss meine Freundin den Unterhalt mitzahlen?

11 Antworten

nein, nur Du zahlst für Deine Kinder und der andere Elternteil. Der Rest kommt vom Amt.

Deine neue Freundin hat mit dem Kindesunterhalt überhaupt nichts zu tun. Bei wem wohnt denn das Kind?

Das Kind wohnt bei der Mutter.

@Afar011

Ah, ok. Dann bist du derjenige, der nach der Düsseldorfer Tabelle barunterhaltspflichtig ist. Kommst du deiner Unterhaltspflicht nicht nach, übernimmt sie Darlehensweise das jugendamt, demgegenüber du dich entsprechend verschuldest. Da du wiederum geldwerte Vorteile aud dem Zusammenziehen mit deiner Freundin ziehst - halbierte Miete, reduzierte haushalskosten - sollte das aber auch deine Selbstbehaltsgrenze absenken und dir praktisch ermöglichen, auch deinen vaterpflichten nachzukommen.

Normalerweise nicht !

Es kann aber sein,wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst,das sich dann dein Selbstbehalt verringert.

Denn in deinem Selbstbehalt sind auch deine Kosten für die Unterkunft enthalten und wenn deine Freundin eigenes Einkommen hat,kann sie zur Miete ihren Anteil beitragen,dadurch könnte sich die Pauschale für deine Unterkunftskosten verringern,die in deinem bereinigten Nettoeinkommen enthalten ist.

Das ganze nennt sich dann Geldwerter Vorteil !

Nein, Deiner Freundin kann nichts abgezogen werden.

Dein Selbstbehalt kann bis auf 700€ gesenkt werden, dann kannst Du den kompletten Unterhalt zahlen.

Muss dann meine jetzige Freundin den Unterhalt mitzahlen wenn ich es nicht komplett zahlen kann?

Nein. Nur die rechtlichen Elterns sind zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings kann aufgrund der Haushaltsersparnis Ihr Selbstbehalt reduziert werden, wenn Ihre Freundin leistungsfähig ist. In der Regel wird hier von 10% ausgegangen, der SB würde somit 900€ betragen. Insoweit spielt das Einkommen der Freundin eine Rolle.