Wie viel Geld dürfen Kinder ausgeben?

8 Antworten

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Soviel, wie die Eltern erlauben. Da gibt es kein Gesetz.

Spargelsuppe  24.01.2015, 13:38

Doch gibt es!

Menuett  24.01.2015, 19:42
@Spargelsuppe

Nö, der Taschengeldparagraph handelt nicht von Summen.

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Bitterkraut  11.05.2015, 19:24

Danke fürs Sternchen!

Da gibt es keine bestimmte Grenze.

Einen allgemeine Regelung trifft § 110 BGB, der sogenannte "Taschengeldparagraph". Dieser besagt sinngemäß, dass ein Minderjähriger das Geld, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, auch ohne zusätzliche Zustimmung der Eltern ausgeben darf.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Da gibt es keine Regelung.

Der Kauf bleibt schwebend unwirksam bis die Eltern ihn bestätigen.

roschue  24.01.2015, 13:18

Das gilt aber nur für große Anschaffungen.

Menuett  24.01.2015, 19:40
@roschue

Nein.

Das gilt für alles Geld, dass ein Kind/Jugendllicher hat.
Das Geld muß ganz ausdrücklich zum freien Ausgeben bestimmt sein.

Wenn ein Kind ein Päckchen Kaugummi kauft und die Eltern haben das Geld nicht zur freien Verfügung gegeben, dann ist der Kauf schwebend unwirksam.

Das hat mit der Höhe des Geldbetrages nichts zu tun.

Da wird der Taschengeldparagraph gerne mißverstanden.

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Zwischen 10 und 14 ist ein großer Unterschied. Und so ganz feste grenzen gibt es auch gar nicht. Und es kommt auf den Artikel an.

Im Prinzip können die Eltern so gut wie alles zurückgeben.

Maßgeblich hierfür ist der sogenannte "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB).

Eine konkret festgelegte Grenze gibt es nicht. Jedoch gilt als Faustregel, dass die Ausgabe in einer Höhe liegen muss, die der Minderjährige von seinen Eltern als "Taschengeld" regelmäßig zur Verfügung bekommt.

Alles bis 10 Euro dürfte völlig unproblematisch bleiben, bis 50 Euro: je nach Einschätzung, über 50 Euro wird es sicher problematisch. Ist aber im Streitfall eine Einzelfallabwägung. Nur so viel: Klamotten für 200 Euro oder ein neues Smartphone für 300 Euro sind sicher nicht mehr vom "Taschengeldparagraphen" gedeckt. Solche Geschäfte sind "schwebend unwirksam" und können bei Kenntnis von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden.

Menuett  24.01.2015, 20:05

Da hat jemand den Taschengeldparagraphen mißverstanden.

Es ist von der Summe her völlig unerheblich, ob das 10 oder 100€ sind.

Maßgeblich ist, ob das Geld tatsächlich zur freien Verfügung gegeben wurde.

Wenn man dem Kind das Kaugummikaufen verbietet, dann kann sich das Kind Kaugummi kaufen - und die Eltern können das Geld zurückverlangen.

Wenn die Eltern dem Kind erlauben, ein Mofa für 1500€ zu kaufen, dann ist der Vertrag gültig.

Goofy62  24.01.2015, 22:42
@Menuett

Kein Richter wird davon ausgehen, dass ein Minderjähriger 1.500 Euro im Monat "zur regelmäßigen Verfügung" bekommt.

Wenn der Händler nicht nachweisen kann, dass die Eltern den Kauf vorweg erlaubt haben (und wie soll er das?...), dann hat der Händler das Nachsehen, wenn die Eltern nachträglich den Kauf für nichtig erklären.

Menuett  11.05.2015, 15:32
@Goofy62

Es kommt ja darauf an, was die Eltern sagen.

Wenn die sagen, das ist zur freien Verfügung, dann ist es das.

Wenn die Eltern beim Kauf nicht dabei waren, dann kann der Händler nicht von der Erlaubnis ausgehen.

Und ja, da können Händler schon mal ordentlich Pech haben. Deshalb lehnen Händler es oft ab, Jugendlichen für hohe Beträge etwas zu verkaufen.