Stimmt es, dass ein sechsjähriges Kind eigentlich nicht einaml eine Brezel beim Bäcker kaufen dürfte?

6 Antworten

Die Geschäftsfähigkeit ab dem 7. Lebensjahr ist zwar als Altersgrenze geregelt, aber es gibt auch den sog. Taschengeld-Paragrafen im BGB, der Kinder bei wirklich geringen Käufen befugt, diese zu tätigen und dabei auch den Verkäufer rechtlich absichert. Die Brezel fällt auf jeden Fall darunter. Ansonsten sind Verträge mit Kindern immer "schwebend unwirksam" und bedürfen der Zustimmung der Eltern. Theoretisch (und auch praktisch) können die Eltern beim Verkäufer intervenieren und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn der Spössling z.B. bei Saturn oder im Media-Markt einen MP 3 Player für 40 EUR kauft.

Das ist doch hier die einzige richtige Antwort!

im weitest rechtlich ausgelegtem Sinne des Gesetzbuches stimmt das schon..6-jährige sind nicht geschäftsfähig und der Kauf einer einer Brezel ist auch ein Kaufvertrag..

Ja, das stimmt! Auch Haftpflichtversicherungen treten erst ab dem 7. Lebensjahr in Kraft. Ich verstehe diese Regelung aber nicht, denn ich meine ab Schulpflicht sollte eine bedingte Geschäfts-und Haftfähigkeit in Kraft treten.

das gb schreibt sogar vor das man erst ab 18 voll geschäftsmündig ist. bis zum 14 müsste eigentlich ein einkaufzettel mit orginal unterschrift beiligen, selbst wenn es sich um eine tüte bonbons handelt. ich finde das schwachsinnig, ausser bei alkohol und zigaretten.

Ja,solche Dinge sind in der Praxis aber nicht relevant.Sowie ein Kind sich ausdrücken kann,wird es Dinge des täglichen Bedarfes einholen können,völlig unabhängig von seinem Alter.Geschäftsunfähig ist man lt.Gesetz bis zum 7.Lebensjahr.Der geliehene Euro an die Kindergartenfreundin ist also im Zweifel unwirksam oder ein Geschenk.^^ Beste Grüße