Kindergeld -Ausbildungssuchend gemeldet aber keine Bewerbungen schreiben?

5 Antworten

Alleine eine Arbeit suchend Meldung ( 18 - 21 ) bzw.Ausbildung suchend Meldung oder ab 21 - 25 dann nur noch Ausbildung suchend Meldung reicht in der Regel nicht aus, wenn du deine ernsthaften Bemühungen nicht nachweisen kannst, dann kann es passieren das man dich als Ausbildung suchend abmeldet und dadurch kann es dann auch zur Rückforderung von Kindergeld kommen.

Dann käme es darauf an ab wann sie dich als Ausbildung suchend abmelden würden, wenn du Glück hast, wäre das dann erst für die Zukunft der Fall, dann hätten die Eltern / du das Kindergeld noch rechtmäßig bezogen und es dürfte zu keiner Rückforderung kommen.

wenn du die bewerbungsbemühungen nicht vorlegst, kann das kindergeld zurückgefordert werden u. du zahlst es zurück. deine bewerbungsbemühungen wirst du über deine region hinaus erweitern müssen. also bewirb dich bundesweit, es sind genügend stellen frei.

Hi Thinymini,

laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 hast du Punkt 2 ja erfüllt: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.

Somit haben deine Eltern Kindergeldanspruch und müssen also nichts zurückzahlen wg. erfolgloser Bewerbungen ;-)

Notfalls kannst du ja dieses Formular von der Agentur für Arbeit/Jobcenter auf Seite 2 bestätigen lassen und ausgefüllt bei der Familienkasse abgeben:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015415.pdf

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Arbeitsamt)

Das Ding ist: es gibt keine erfolglose Bewerbungen, sondern gar keine...

Und wenn die Berufsberatung mitbekommt, das keinerlei Bemühungen in Richtung Bewerbung laufen, wird man da recht schnell abgemeldet & erst wieder beim Nachweis entsprechender Eigenbemühungen als ausbildungssuchend geführt.

Für die Vergangenheit wird man das Kindergeld dann zwar nicht zurückfordern, aber für die Zukunft wirdman ggf. genauer hinschauen.

Du solltest dringend den Suchradius erweitern .. Ausbildungssuche setzt Aktivitäten voraus - wie Bewerbungen schreiben .... bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein ....

Geht nur leider aus gesundheitlichen Gründen nicht und das wissen die auch !

@Thinymini

geht schon .. dann muss man eben umziehen

Zur Ausbildungssuche gehört auch die aktive Suche. Dazu gehört: Bewerbungen schreiben.

Du kriegst kein Geld für gechillt abhängen.

Ja, das kann Dir sehr schnell gestrichen werden.

Was Ihr macht, fällt letztlich unter Sozialbetrug, denn Du machst nix und sagst selber, Du bist nur angemeldet, um das Geld zu kriegen.