WIE versteuere ich den Mehrbeitrag meiner Übungsleitertätigkeit?

Kuestenflieger  10.02.2022, 13:34

weitere einkünfte ? oder nur diese ? dann gilt doch der jahresfreibetrag !

LadyK31 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:51

Ja, es ist eine Nebentätigkeit. Ich habe noch einen Hauptjob.

6 Antworten

Falls noch aktuell: https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

wie z.B.: Wohin in der Steu­er­er­klä­rung?
Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich der Übungsleiterpauschale nicht danach, ob Du als Arbeitnehmer oder selbstständig tätig bist. Die Übungsleiterpauschale ist im Gesetz auch keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet.
Selbstständige Arbeit
Wenn Du selbstständig tätig bist, trägst Du Deine steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen in der Anlage S ein (für Steu­er­er­klä­rung 2020: Zeilen 46/47 und einen steuerpflichtigen Gewinn gegebenenfalls in Zeile 4 oder 11). 
Bleiben die Einnahmen wegen des Übungsleiterfreibetrags steuerfrei, dann musst Du keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) abgeben. 
Anders ist dies, wenn die Einnahmen höher sind oder wenn Du zusätzlich zum Freibetrag die angefallenen Betriebsausgaben geltend machst. Bei einem Überschuss von mehr als 410 Euro musst Du die Anlage EÜR sogar elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Angenommen ich verdiene 2022 3.500€ wie versteuere ich diese 500€? Gebe ich sie einfach in meine Steuererklärung an?

Ja. Anlage S und Anlage EÜR.

Nach welcher Steuerklasse werden dann Steuern gezahlt

Bei einer Einkommensteuererklärung sind Steuerklassen nicht relevant, das sind sie nur bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Bei Ledigen und bei Verheirateten, die Einzelveranlagungen beantragen, wird der Grundtarif angewendet, bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten hingegen der Splittingtarif.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Ja, einfach in der Steuererklärung mit angeben. Mehr brauchst Du nicht tun.

LadyK31 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:33

Danke! Kannst du mir auch etwas zu den Steuerklassen sagen (am Ende der Frage)?

healey  10.02.2022, 13:50
@LadyK31

Da hat schon ein anderer GF - Kollege geschrieben das Du keine weitere Steuerklasse brauchst.

Die eine Frage wurde ja schon beantwortet.

Zu den Steuerklassen:

Die sind nur wichtig, wenn du einen Job hast, bei dem Lohnsteuer einbehalten wird.

Die Steuerklassen bestimmen in diesem Fall wie hoch deine Lohnsteuer ausfallen wird.

Für Einnahmen aus der ÜL-Pauschale oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit (Freiberuflich) sind die Steuerklassen nicht relevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Indem du bei deiner Steuererklärung die Anlage S und eine EÜR ausfertigst.

LadyK31 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:33

Danke! Kannst du mir auch etwas zu den Steuerklassen sagen (am Ende der Frage)?

DerHans  10.02.2022, 13:35
@LadyK31

Deine Steuerklasse ist nur für deine Lohnsteuer relevant. Daran ändert sich auch nichts. Für die EÜR kannst du dir eine kostenlose software downloaden

LadyK31 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:48
@DerHans

Vielen Dank! Mir ist aber noch etwas unklar: Wie meinst du "es ist nur für deine Lohnsteuer relevant?" Werden diese 500€ nicht wie Lohnsteuer betrachtet? Ganz einfach: Wie viel würde davon übrig bleiben?

DerHans  10.02.2022, 13:50
@LadyK31

Die gesamten 3.500 € sind erst einmal steuerpflichtig. In der EÜR kannst du notwendige Ausgaben für die freiberufliche Tätigkeit gegen rechnen. Belege sammeln. (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

LadyK31 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:53
@DerHans

Vielen Dank!