WIE versteuere ich den Mehrbeitrag meiner Übungsleitertätigkeit?
Hallo an alle! Ich bin seit einiger Zeit als freiberufliche Dozentin unterwegs. Diese Tätigkeit habe ich immer nebenberuflich ausgeübt und bisher aufgrund der Übungsleiterpauschale nie versteuern müssen, weil ich den steuerfreien Beitrag nie überschritten habe. Da ich demnächst plane, neue Kurse zu übernehmen, könnte es dazu kommen, dass ich den aktuellen steuerfreien Beitrag von 3.000€/Jahr doch überschreite. Im Internet habe ich alles Mögliche gelesen aber KEINE Seite gefunden, die mir eindeutig erklärt, WIE ich im Falle eines Mehrbeitrags vorgehen soll.
Meine Frage anhand eines konkreten Beispiels:
Angenommen ich verdiene 2022 3.500€ wie versteuere ich diese 500€? Gebe ich sie einfach in meine Steuererklärung an? Nach welcher Steuerklasse werden dann Steuern gezahlt? Gilt da meine Steuerklasse I oder wird das Ganze als Zweitjob betrachtet und daher rutscht der Beitrag in die SK VI?
Ich hoffe, es melden sich ein paar Finanzexperte unter euch!
Vielen Dank im Voraus!
weitere einkünfte ? oder nur diese ? dann gilt doch der jahresfreibetrag !
Ja, es ist eine Nebentätigkeit. Ich habe noch einen Hauptjob.
6 Antworten
Falls noch aktuell: https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
wie z.B.: Wohin in der Steuererklärung?Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich der Übungsleiterpauschale nicht danach, ob Du als Arbeitnehmer oder selbstständig tätig bist. Die Übungsleiterpauschale ist im Gesetz auch keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet.Selbstständige Arbeit
Wenn Du selbstständig tätig bist, trägst Du Deine steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen in der Anlage S ein (für Steuererklärung 2020: Zeilen 46/47 und einen steuerpflichtigen Gewinn gegebenenfalls in Zeile 4 oder 11).
Bleiben die Einnahmen wegen des Übungsleiterfreibetrags steuerfrei, dann musst Du keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) abgeben.
Anders ist dies, wenn die Einnahmen höher sind oder wenn Du zusätzlich zum Freibetrag die angefallenen Betriebsausgaben geltend machst. Bei einem Überschuss von mehr als 410 Euro musst Du die Anlage EÜR sogar elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Gruß siola55
Angenommen ich verdiene 2022 3.500€ wie versteuere ich diese 500€? Gebe ich sie einfach in meine Steuererklärung an?
Ja. Anlage S und Anlage EÜR.
Nach welcher Steuerklasse werden dann Steuern gezahlt
Bei einer Einkommensteuererklärung sind Steuerklassen nicht relevant, das sind sie nur bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Bei Ledigen und bei Verheirateten, die Einzelveranlagungen beantragen, wird der Grundtarif angewendet, bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten hingegen der Splittingtarif.
Ja, einfach in der Steuererklärung mit angeben. Mehr brauchst Du nicht tun.
Da hat schon ein anderer GF - Kollege geschrieben das Du keine weitere Steuerklasse brauchst.
Die eine Frage wurde ja schon beantwortet.
Zu den Steuerklassen:
Die sind nur wichtig, wenn du einen Job hast, bei dem Lohnsteuer einbehalten wird.
Die Steuerklassen bestimmen in diesem Fall wie hoch deine Lohnsteuer ausfallen wird.
Für Einnahmen aus der ÜL-Pauschale oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit (Freiberuflich) sind die Steuerklassen nicht relevant.
Indem du bei deiner Steuererklärung die Anlage S und eine EÜR ausfertigst.
Danke! Kannst du mir auch etwas zu den Steuerklassen sagen (am Ende der Frage)?
Deine Steuerklasse ist nur für deine Lohnsteuer relevant. Daran ändert sich auch nichts. Für die EÜR kannst du dir eine kostenlose software downloaden
Vielen Dank! Mir ist aber noch etwas unklar: Wie meinst du "es ist nur für deine Lohnsteuer relevant?" Werden diese 500€ nicht wie Lohnsteuer betrachtet? Ganz einfach: Wie viel würde davon übrig bleiben?
Die gesamten 3.500 € sind erst einmal steuerpflichtig. In der EÜR kannst du notwendige Ausgaben für die freiberufliche Tätigkeit gegen rechnen. Belege sammeln. (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
Vielen Dank!
Danke! Kannst du mir auch etwas zu den Steuerklassen sagen (am Ende der Frage)?