Übungsleiterpauschale überschritten?

2 Antworten

Als Übungsleiter hast du keinen sozialversicherungspflichtigen Job, denn dazu müsste dein Arbeitseinkommen 450 € monatlich überschreiten.

Die 2400 € sind relevant für das Steuerrecht, denn das ist der steuerfreie Betrag für Übungsleiter. Nur das Einkommen über 2400 € wird für die Einkommenssteuer betrachtet. Da du aber den Grundfreibetrag von 9168 € im Jahr nicht überschreitest, ist das für dich nicht relevant. Dies ist nur wichtig, wenn man steuerpflichtig ist und nebenbei Übungsleiter ist.

Die Familienversicherung ist an Einkommensgrenzen gebunden (445 € monatlich bzw. Minijob mit max. 450 € monatlich). Auch diese Grenzen wirst du wohl nicht überschreiten. Andernfalls müsstest du dich als Student in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) selbst versichern und Beiträge zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
StarLight12356 
Fragesteller
 25.06.2019, 23:44

Erstmal herzlichen Dank, das hilft mir auf jeden Fall sehr weiter! :)

Muss ich denn - wenn ich diesen 2400,- Betrag überschreite - eine Steuererklärung machen?

okieh56  25.06.2019, 23:49
@StarLight12356

Ich bin kein Steuerberater. Auf jeden Fall wirst du keine Steuern zahlen müssen.

Muss ich denn - wenn ich diesen 2400,- Betrag überschreite - eine Steuererklärung machen?

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