Muss ich Umsatzsteuer zahlen, wenn mein Arbeitgeber umsatzsteuerbefreit ist?

7 Antworten

Es kommt nicht auf deine Auftraggeber an, sondern auf die Art deines Gewerbes.

Natürlich ... die Unternehmen die umsatzsteuerfreie Waren verkaufen oder Dienstleistungen nach §4 UStG können übrigens im Gegenzug auch keine Vorsteuer absetzen.

Also die Post zahlt volle USt für den PKW mit dem die Briefe rundgefahren werden, aber die Briefmarke kostet 70 cent brutto = netto

DHL kann die Steuer auf den PKW absetzen, zahlt aber Mehrwertsteuer aufs Paketporto. 

Somit sind diese Leistungen nach §4 keineswegs 19% billiger für den Endverbraucher, das ist trotzdem "Mehrwertsteuer drin" ... ausser wenn es sich um reine Dienstleistung handelt, also "Mehrwert" des Leistungserbringers. Aber selbst die Beratung des Arztes hat bei seiner Gewinnermittlung auch die Kosten seines PKW, der Büromöbel, der Instrumente, der Arbeitkleidung, der Stromrechnung in der Kalkulation, incl der Mehrwertsteuer die bei ihm Kosten sind und nicht als Vorsteuer erstattet wurden. 

Ob deine Auftraggeber USt-frei agieren spielt für dich keine Rolle, entscheidend ist welche Dienstleistung du anbietest.

Solltest du diese nicht in § 4 UStG wiederfinden, musst du USt. ausweisen, wenn du kein Kleinunternehmer mehr bist.

Für Deine Leistungen musst Du denen MWST berechnen und später abführen ,nur die dürfen keine MWST für ihre Leistungen verlangen.

Du zahlst Umsatzsteuer an deine Auftrageber? Oder was stimmt mit der Frage nicht?