Webdesign freiberuflich oder gewerbliche Tätigkeit?

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Webdesign freiberuflich oder gewerbliche Tätigkeit?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen, denn für das Finanzamt gibt es den Beruf "Webdesigner" nicht. Ob Du Dich als Freiberufler einstufen lassen kannst, hängt von Deiner überwiegenden Tätigkeit ab.

Grafiken erstellen, Bilder bearbeiten, Layouts entwerfen - wenn das Deine hauptsächlichen Tätigkeiten sind, kannst Du Dich als Freiberufler einstufen lassen.

Wenn das Erstellen von Webseiten - also Code schreiben in HTML, CSS, Javascript usw. oder Redaktionssysteme, Shopsysteme und dgl. aufsetzen - Deine hauptsächliche Tätigkeit ist, wird Dir das Finanzamt keine freiberufliche Tätigkeit anerkennen.

Muss dafür eine gewisse Vorbildung vorhanden sein (IT Studium oder ähnliches)

Leider nicht. Deswegen gibt es ja so unglaublich viele unglaublich schlechte Webseiten.

Alex

Vielen Dank, zählt denn der Einsatz eines CMS-Systems (WordPress) auch zum Erstellen von Code?

@Bencool
Vielen Dank, zählt denn der Einsatz eines CMS-Systems (WordPress) auch zum Erstellen von Code?

Wenn der überwiegende Teil Deiner Tätigkeit (wie bei vielen "Webdesignern") darin besteht, ein Wordpress zu installieren und ein Templates hochzuladen, ist das keine künstlerische Tätigkeit. Da die Tätigkeit überwiegend aus dem Benutzen eines FTP Programmes besteht, bist Du Gewerbetreibender.

@EinAlexander

Alles klar, vielen Dank

Gut erklärt

Also, ich verstehe die Frage nicht ganz. Eine freiberufliche Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit, da Du ja damit Geld verdienst. Ich bin selbst als freiberuflicher Webprogrammierer gemeldet und auch beim Gewerbe angemeldet. Letztes wäre nicht zwingend gewesen. Auf der Steuererklärung steht nur Freiberufler. Da ein Webdesigner in der Regel beides macht, sowohl Bildbearbeitung als auch Coding sollte es für das Finanzamt kein Problem sein, dich als Freiberufler einzuordnen. Da Du ja wahrscheinlich für Deine Arbeit Geld nimmst, musst Du dich ohnehin beim Finanzamt anmelden. Die zusätzliche Anmeldung beim Gewerbeamt ist nur unter bestimmten Umständen erforderlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

> ist Webdesign eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit?

Wie so oft - es kommt darauf an :-(

In diesem Fall darauf, ob die künstlerischen oder die programmierenden Anteile überwiegen.

Ist aber egal: Der Unterschied wird erst relevant, wenn Du genug Umsatz machst, um ggf. Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Und dann kannst und solltest Du ohnehin einen Steuerberater beauftragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank.

Bitte beachte, dass die Beurteilung, ob etwas Gewerbe ist oder nicht, zwischen den Finanz- und Gewerbeämtern in vielen Bereichen unterschiedlich gewertet wird. So hat ein Urteil des Finanzgerichts für ein Gewerbeamt absolut keine Bedeutung, denn Steuerrecht und Gewerberecht haben nichts miteinander zu tun.

Und nach dem Gewerberecht (dafür sind die Verwaltungsgerichte zuständig!) ist Webdesign nun mal als Gewerbe anzuzeigen. Als welche Einkommensart das Finanzamt das später versteuert, ist dem Gewerberecht egal.