Was passiert nach Ablauf der Abschreibung (afa)?

6 Antworten

Das das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist, bedeutet nicht, dass es aus dem Betriebsvermögen ausscheiden muss. Es kann mit einem Erinnerungswert von 1 Euro weiter in der Buchführung geführt werden. Man kann das Instrument auch voll (auf 0 Euro) abschreiben und das weitere Vorhandensein im Betriebsvermögen in einem gesonderten Anlageverzeichnis notieren (viele Buchhaltungsprogramme machen dies auch automatisch).

Der Verkauf von Betriebsvermögen ist allerdings steuerpflichtig. Dabei spielt die Frage, zu wieviel Prozent das Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits abgeschrieben ist, keine Rolle. Der Verkaufserlös ist stets steuerpflichtig. Der Unterschiedsbetrag aus Verkaufserlös und Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich bereits vorgenommene Abschreibungen) stellt dabei den Gewinn/Verlust aus dem Veräußerungsvorgang dar.

Der Restwert ist 1€ oder du verkaufst das Gerät. Du kannst es dann nicht mehr abschreiben aber es bleibt mit einem Erinnerungswert in den Büchern stehen. Für den Erlös des Verkaufs, musst du Steuern zahlen und eine Rechnung vorweisen.

In der Praxis sieht das so aus, dass es, wie schon richtig hier bemerkt, mit € 1.-- im Betriebsvermögen verbleibt, so lange es nicht "ausgeschieden" wird. "Ausgeschieden" werden kann es als "defekt", oder "verkauft". Im Falle eines Verkaufes mit Rechnung muss der Verkaufserlös versteuert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Veräußern: ja

Steuerfrei: nein, sofern ein Ertrag erzielt wird.

D.h. ich kann über 10 Jahre nur je 1500€ abschreiben, wenn ich es nach 10 Jahren für 15000€ verkaufe muss ich in einem Jahr 15000€ versteuern?

@kontrabassist84

Es sind dann (außergewöhnliche ?) Einnahmen. Andere Einnahmen erzielst Du doch auch nicht in 10-Jahres-Raten.

@KHSchindelar

... die aber steuerlich nicht anders behandelt werden als gewöhnliche Einnahmen, oder?

@kontrabassist84

Warum ? Einnahmen kennen keine Unterschiede. Was soll da anders sein als z.B. der Verkauf eines anderen Produktes ?

@kontrabassist84

Ich frage nur deshalb weil in diesem Fall (diese Instrumente verlieren nicht an Wert sondern gewinnen eher noch dazu) steuerlich durch die Abschreibung ja massive Nachteile habe weil der Grenzsteuersatz im Jahr des Verkaufs höher ist als in den Jahren davor.

@kontrabassist84

Auch andere Waren werden im Wert z.B. durch Veredelung erhöht.

Der Staat nimmt an (jeder) der Wertschöpfung - in Form von Steuern - teil.

Hinweis:

Wir zahlen auch auf alle Waren Mehrwert-/Umsatzsteuer obwohl unser Einkommen bereits mit Einkommensteuer versteuert wurde.

@kontrabassist84

Massive nachteile, naja wenn dir das Ding nach 11 Jahren runterfällt und zerbricht hast du die volle Summe abgesetzt, fällt es nach 3 Jahren runter schon nach 3 Jahren, auch die Reinigung und Pflege sind betriebsausgaben. Ferner gibt es 10 Jahre lang Zinsvorteile, denn die höhere Steuer in 10 Jahren ist weniger Wert, da das Geld aktuell Wert verliert.Aktuell wäre der Wertverlust der Steuer bei 2 % Inflation etwa 21 %. Das ist jetzt zwar ohne Progression durch den Grenzsteuersatz gerechnet, aber naja es ist ja auch nur modelliert.

@kontrabassist84

dann gibt es auch keinen Grund für Abschreibung

@kontrabassist84

Wenn es keinen Grund für eine Absetzung für Abnutzung gibt, dann ist auch nicht abzuschreiben. Somit hast Du im Jahr des Verkaufs auch kein großes Problem.

@kontrabassist84

Ja so ist es, der Zeitwert liegt somit über dem Buchwert, die Differenz Verkaufswert abzüglich Buchwert ist Einkommen.

@kontrabassist84

nein. Siehe Verkaufserlös nach der Absetzung für Abnutzung. 10 Jahre erscheint mir auch wenig für ein Naturinstrument.

Die Beschallungsanlagen werden bei uns mobil eingesetzt & können auf 5 Jahre linear abgeschrieben werden

nach dem 1. Jahr 13500 Restwert. 2. Jahr 12000 usw

Wir haben hier ein Beispiel einer Stradivari, die auf 100 Jahre abgeschrieben wird

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/afa-auf-alte-meistergeige_idesk_PI11525_HI557031.html

hier mal die Abschreibungen: https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/streichinstrument/

es ist ja vermutlich mehr wert als der Restbuchwert des Kontrabasses.

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/abschreibung-arten-und-berechnung_idesk_PI11525_HI6010291.html

Da gibt es Buchgewinne, Buchverluste. Anlagenabgänge usw

Kommt darauf an, wie Du kontierst. Kannst Du die Vorsteuer ziehen, mußt Du natürlich beim Verkauf auch UST abführen usw

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung