Steuern als freiberuflicher Sprecher?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo.

Ob nun Freiberufler oder Gewerbetreibender. 

Wegen der Steuer ID. am besten zum Finanzamt gehen. Die genau fragen.
was sonst benötigt wird.

Die Steuergesetze in D. sind so komplex das dir das genau kein Mensch mal aus dem Ärmel schütteln kann.

Viel Erfolg und Glück.

Ein Kleinunternehmer ist nicht Mwst Pflichtig. Entweder 0,00 MWST oder diese Rechnung /Quittung nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

@Bley1914

Quatsch. es gubt keine Kleinunternehmer. Man kann sich als kleiner Unternehmer von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Das ist was anderes.
Steuern zahlt man dennoch und bekommt auch eine Steuernummer.
IHK und Volkshochschulen bieten Grundlagenkurse an.

Recht herzlichen Dank für die Bewertung.

Ob ein Sprecher ein Freiberufler ist, kann ich nicht einschätze. Ist sicher ein Grenzfall. Was Du auf jeden Fall brauchst, ist eine Steuernummer. Egal ob als Freiberufler oder als Gewerbetreibender. Die bekommt Du beim Finanzamt.

Und Du musst Deine Einnahmen natürlich versteuern. Kann sein, dass Du mit Deinem Gewinn unter der Steuerfreigrenze liegst. Aber das spielt erstmal keine Rolle.

Auch nicht für die Ust. Wenn Du die angibst, dann musst Du die auch abführen. Soviel sollte klar sein. Wenn Du unter der Grenze liegst, dann musst Du die nicht angeben und auch keine Vorsteueranmeldung machen.


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:-((




Habs schon editiert, gutefrage.net muss es nur noch akzeptieren :)