Wie verhalte ich mich im drohenden Erbfall, um unverzüglich und problemlos vom jobcenter loszukommen?

5 Antworten

Hier ein Ausschnitt:

Meldung der Erbschaft an das Jobcenter

Erben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet die Erbschaft unverzüglich dem zuständigem Leistungsträger – in der Regel dem Job-Center - anzuzeigen. Wird die rechtzeitige Anzeige der der Erbschaft unterlassen, handelt der Erbe ordnungswidrig was wiederum mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Zudem könnte im Einzelfall der Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllt sein.

Erben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist daher dringend zu raten die Erbschaft gegenüber dem zuständigen Leistungsträger rechtzeitig anzuzeigen.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erbschaft.html
KleinerPrinzfox 
Fragesteller
 07.11.2017, 00:16

Meine Frage ist da schon sehr konkreter und differenzierter. Ich hatte Ihren zitierten Gesetzestext als Antwort bereits berücksichtigt, was offensichtlich ist. Das Netz ist voll von solchen sich ständig wiederholenden Antworten, die einen leider nicht entscheidend weiterbringen. Ich bitte grundsätzlich nur um konkrete Antworten auf konkrete Fragen. Ich bedanke mich trotzdem.

Sobald Du über das Geld verfügst, teilst Du dem Jobcenter mit, dass du nicht mehr hilfsbedürftig bist. Dann verbrauchst du das Geld. Aber du darfst nicht prassen. Also wenn du dir ein Plasmafernsehr und eine Südseekreuzfahrt gönnst, um dann schnell wieder Unterstützung zu bekommen könnte dad Ärger geben. Wenn du das Geld aber ganz normal verbrauchst ist das Ok. Und wenn es alle ist kriegst du auch wieder Stütze. Kein Problem.

Lass dich bloß nich Kirre machen!

Interessant wäre z.B. bei den eigenen Eltern oder nahen Verwanten ob die gesetzliche Erbfolge greift und ob du Kinder oder Geschwister hast. Dann würde ich das Erbe auszuschlagen. Ich glaube nicht das man dich zwingen kann es anzunehmen, bin mir aber da nicht sicher.

Dann würden deine Kinder oder Geschwister erben. Gegen eine Schenkung an dich wenn du irgendwann wieder in Arbeit oder Rente bist, und keine Leistungen mehr beziehst gibt es nichts einzuwenden.

Klappt aber nur bei gegenseitgen Vertrauen, müsste aber Legal sein.

Aber wie gesagt mit dem Ausschlagen bin ich mir nicht sicher, da du ja irgendwie auf Einkünfte verzichten würdest.

Ich würde da mal die Rechtslage recherchieren, auch was die Auskunftspflicht bei ausgeschlagen Erbe angeht ob es die überhaupt gibt.

KleinerPrinzfox 
Fragesteller
 07.11.2017, 20:08

Ich würde schon von meinem Erbe leben wollen und herzlich gerne aufs jobcenter verzichten. Oder wollen die einen dann plötzlich nicht mehr loswerden? ; )

Nach §1942 Abs 1 BGB gilt:

Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft).

Der "Zufluss" passiert unmittelbar mit den Erbfall. Da hilft es auch nichts sich nach den Erbfall abzumelden.

Fällt der Erbfall in den Leistungsbezug, ist das geerbte Geld ist schlicht auf einen oder 6 Monate verteilt anzurechnen. Was danach verbleibt ist dann Vermögen. Soweit ein sofortiger Zugriff nicht möglich ist, weil z.B. noch ein Erbschein benötigt wird, oder die Erbschaft auseinandergesetzt werden muß kann die Leistung darlehnsweise weitergewährt werden.

"und mein Erbe dabei nicht zu gefährden."

Genau genommen gefährden sie nicht ihr Erbe, sondern ihren Leistungsbezug, der entsprechend gekürzt wird. Bei kleinen Erbschaften läuft das natürlich auf das Selbe hinaus.

KleinerPrinzfox 
Fragesteller
 07.11.2017, 20:05

Meine Frage war eindeutig und unmissverständlich. Was gibt es da nicht zu verstehen? Natürlich würde ich mich im Erbfall vom jobcenter abmelden, habe ich doch geschrieben. Keiner kann mich zwingen, weiterhin Leistungen zu beziehen, um mir mein Erbe anrechnen zu lassen. Ich habe doch geschrieben, dass ich im Erbfall vom jobcenter loskommen will. Allein die Vorstellung im Erbfall weiterhin Leistungen beziehen zu wollen ist völlig absurd. Bitte keine "fake news" mehr.

KleinerPrinzfox 
Fragesteller
 07.11.2017, 20:32
@KleinerPrinzfox

Meine Erbe "ausschlagen" ... kommt nicht in Frage.

1 wen du erbe  tust  klärst du erstmal ab wan und wieviel nach steuern bleibt wen das weniger  oder nur das schonvermögen ist  kommt das amt  nicht an geld  für den monat   wo du es erhälst  sondern mus weiter zahlen!

2 wen du das erbe nicht verschleuderst sondern normal aufbrauchst steht dir danach auch wieder hartz 4 zu! zb  du   hast nach steuer 12.000 € dan zahlst du für den ersten moanta wo du noch leistungen bekomen hast die zurück damit hättest du dan noch 11.000 und etwas merh! für ein  jahr davon kanst du aber noch 150 mal lebenslater als schonvermögen abziehen  zb150 *30 jahre =4500 also  hast du   noch ca 6500-7000 € die du erst ausgebn must also könnte mn sagen  das du nach ca 7 monaten wieder im harzt 4 bezug   bist wen du nur 1000€ davon    zum leben ausgibst!