frage zu Vermögen nach Abmeldung vom Jobcenter?
Sagen wir folgende Situation:
Eine ältere Frau besitzt ein Grundstück.
Sie hat insgesamt 3 Kinder und das Testament ist so gemacht, dass es gleich unter den Kindern aufgeteilt wird.
Im Zweifelsfall, wenn sich nach ihrem Tod niemand findet, der das Haus üübernimmt und die anderen Kinder auszahlt, wird es verkauft und jedes Kind erhält seinen monetären Anteil.
Nun sagen wir mal, eine der Töchter ist Hartz4 Empfängerin.
Sie hat öfter mit der mutter zu tun.
Nun hat die Großmutter einen Schlaganfall oder Dergleichen ud muss ins Krankenhaus.
Für die Tochter ist es absehbar dass die Mutter wohl bld sterben wird.
Da Sie als Hartz4 Empfängerin das Geld im Erbfall ans Jobcenter abgeben müsste (da Einkommen/Vermögen), sucht und findet sie auf die Schnelle einen Job, der zumindest das deckt was sie auch zuvor vom Jobcenter bekommen hat.
Vom Jobcenter meldet sie sich ab.
Nun wie erwartet verstirbt die großmutter nach 4 Wochen im Krankenhaus.
ihr haus wird verkauft und unter Anderem diese tochter erbt eine nicht unerhebliche summe (bspw. 20000 Euro), die sie auf ihr bankkonto bekommt.
Da sie ja seit 4 Wochen vom Jobcenter abgemeldet iist und kein hartz4 mehr bezieht, darf sie das geld behalten.
Frage: Würde das so funktionieren?
Oder kann das Jobcenter da sagen: "Ja, sie arbeiten ja erst seit 4 wochen. Und es war ja absehbar, dass sie bald erben würden.
das ist offensichtlicher betrug und sie wollen nur verhindern dass sie das erbe aushändigen müssen.
Das müssen sie zurückzahlen. Ausserdem gibts ein strafverfahren wegen betrug (oder so)!"
Wie wär es da?
Könnte sie sich da, so auf die schnelle, noch kurz vorm tod der mutter nen job besorgen (wir nehmen an, sie kriegt problemlos einen solchen job) und muss dann, da zum erbzeitpunkt kein hartz4 empfänger mehr, nicht das geld ans jobcenter abgeben?
Wie ist da so die aktuelle rechtsprechung bzw. die übichen erfahrungen?
6 Antworten
Dann kann sie doch den Job, den sie dann auf einmal, wo es ans erben geht, gefunden hat behalten.
Warum hat sie den denn nicht früher schon gesucht und gefunden? Dann müsste sie sich nicht solche Gedanken machen.
Weil das ein theoretisches Szenario ist und es mich interessiert ob die vom Jobcenter rechtlich was wollen wenn zwischen Ende des Hartz4 Bezugs und dem Erbzeitpunkt nur eine relativ geringe Zeit vergangen ist.
Das dürfte Deine Frage - sofern sie noch aktuell ist - beantworten
Eine rückwirkende Rückzahlung von bereits als Sozialhilfeempfänger bezogenen und verbrauchten Leistungen nach Hartz IV ist nicht vorgesehen, selbst wenn diese plötzlich sehr reich werden, bzw. nur in Ausnahmefällen wenn z.B. falsche Angaben gemacht worden sind. Der deutsche Sozialstaat spendiert das den Sozialhilfeempfängern.
und interessante Ausführungen zu Kauf einer Wohnung vs Wohnrecht https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/115483-anrechnung-einer-erbschaft-auf-hartz-iv-bezug
Einmalige Einnahmen, die nicht Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sind, sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Die Einnahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.
https://ra.de/bsp/artikel/sozialrecht-3A-erbschaft-wird-durch-hartz-iv-bezug-gemindert--_9248
Offenbar war ich nicht eindeutig in meiner Darlegung:
Sagen wir, tochter kriegt bis einschließlich augst hartz4.
Dann findet sie job, meldet sich ab vom jobcenter und bezieht auch selbstredend kein hartz4 weiter!
4 wochen später stirbt mutter, tochter erbt.
kann Jobcenter nun die tochter finanziell belangen mit dem argument dass sie ja bis vor 4 wochen noch hartz 4 bekommen hat?
(bevor es fragen gibt:
Nein, die tochter wird bis in alle ewigkeiten in dem job arbeiten und nie wieder hartz 4 brauchen oder beantragen. Wird also nie wieder was mit dem jobcenter zu tun haben. es geht nur drum ob das jobcenter ihr wegen des Hartz4 bezugs IN DER VERGANGENHEIT ihr nun irgendwelche ans erbe gehen könnte. Oder sagen könnte "ja, jetzt haben sie geld. jahrelang haben wir sie durchgefüttert. jetzt zahlen sie erst mal an uns zurück." der dergleichen)
Sie muss ihr Erbe doch nicht an das Jobcenter abgeben - wer erzählt denn SO einen Quatsch? Sie wird nur nach dem Erbe erstmal kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, weil es ja nicht mehr nötig ist.
Wenn sie jetzt auch die Schnelle einen Job finden kann, um das gesamte Erbe zu behalten - warum geht sie dann nicht auch arbeiten?
Als Hartz IV empfänger bekommt sie natürlich nicht das Geld für der vergnügen.
Das heißt, sie hat 30.000 Euro bekommen. Dann sagt die Sachbearbeiterin, sie kommen mit 30.000 Euro xxxx monate aus. Solange kriegen sie kein Geld von uns,bis es verbraucht ist.
Zuschüsse sind auch aus geschlossen. Sie hat ja das Geld.
wenn sie ja aber zum erbzeitpunkt ja aber schon arbeitet und komplett vom jobcenter abgemeldet ist, haben die da dann nichts mitzureden, oder?
Z.b
- Person A meldet sich am 12.12.2017 beim Amt ab
- Mutter von A stirbt am 13.12.2017 = Geld behalten
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Alles andere danach müsste man selbst bezahlen, falls es nötig ist.
Den ersten Abschnitt, wo hast du den her wenn man fragen darf?