Frage zur Rückzahlung Unterhaltsvorschuss an das Jobcenter?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann ist der Unterhaltsvorschuss bisher noch gar nicht bewilligt worden.

Es ist gut möglich, dass das Jobcenter bereits einen Erstattungsanspruch bei der Unterhaltsvorschusskasse angemeldet hat. Dann wird die Leistung nach Bewilligung auch zunächst an das Jobcenter ausgezahlt. Das sollte Deine Freundin beim Jugendamt oder beim Jobcenter erfragen.

Für die Zukunft fällt dann der Unterhaltsvorschuss nur für das gemeinsame Kind weg, sobald Du mit der Freundin zusammen ziehst.

Solange ihr nicht verheiratet seid, steht den anderen Kindern der Unterhaltsvorschuss weiter zu.

Ja bisher ist es noch nicht bewilligt worden,im Mai wird sie dann raus fallen aus dem Bezug.Bisher kam auch keine Aufforderung mehr vom jobcenter.ist ja nun schon 6 Monate her seit antragsstellung.das war die jetzt die Frage, wenn im Juni die Bewilligung kommen würde ob die dann dennoch es zurück verlangen 🤔

Das kommt darauf an, ob das Jobcenter das Geld von der UV-Kasse direkt zurück verlangt. In diesem Fall wäre nichts von Deiner Freundin zurück zu fordern. Klärt das doch ab, weil das wäre ja immer noch eine Möglichkeit, da die Beträge ja noch nicht ausgezahlt wurden.

Habe da auch ein Problem

Hab vor 1jahr uvg beantragt, vor 1Woche hab ich bescheid bekommen das es bewilligt wurde.

Woher weiß ich ob das job Center in Vorleistungen gegangen ist?kenne mich damit nicht aus.

@Aniko32

Mit Sicherheit hat das Jobcenter dann vor geleistet, denn ansonsten wären in Deinem Bescheid die Unterhaltsvorschusszahlungen abgezogen bzw. als Einkommen bereits angerechnet worden.

@IQSofia

Warum steht das nicht im Bewilligungs bescheid?erst wurde gesagt sie wären in Vorleistungen gegangen und dann mal wieder nicht.

Mit der Neben / Betriebskostenabrechnung hast du recht,im Gegenzug könnte sie aber auch eine Gutschrift behalten,wenn diese ihr außerhalb des Leistungsbezuges zugehen würde !

Wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wurde und sie vom Jobcenter ihre vollen zustehenden fehlenden Leistungen für die Kinder als Vorleistung erhalten hat,dann stellt das Jobcenter in der Regel einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen und das Jugendamt und Jobcenter verrechnen das dann untereinander.

Sobald sie den Bescheid vom Jugendamt bekommt wird sie wissen ob das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung gestellt hat,wenn nicht,dann geht die Nachzahlung an sie.

Bei Harz 4 gilt das sogenannte Zuflussprinzip: "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen." ( § 11 Abs 2 Satz 1 SGB II)

Ein Regress durch das JC kommt nur in Betracht, wenn die Hilfebedürftigkeit mutwillig erzeugt wurde, der Zufluss des Unterhaltsvorschuss also mutwillig verzögert wurde.

Auch ohne daß ich ein genaues Wissen darüber habe :

Mit dem JC ist nicht zu spaßen . Da ihr eh nicht schummeln wollt und du offiziell einziehst , müsst ihr alles angeben.

Dann geht alles seinen Weg.

Unterhaltsvorschuss wird auf HartzIV Leistungen angerechnet. Da sie aber aus dem Leistungsbezug rausfällt , wie du schreibst, steht ihr (eigentlich den Kindern) der Unterhaltsvorschuss zu .

Ja auch wenn sie dann kein Geld mehr vom Jobcenter erhält, muss es zurück gezahlt werden

dss Amt hat nichts zu verschenken

geht aber auch in raten

da ist nix mit raten. die leistungen zwischen unterhaltsvorschusskasse und jc werden untereinander verrechnet. das heißt wenn es einen restbetrag geben sollte, bekommt ts das aufs konto gezahlt. wenn nicht geht es 1:1 ans jc.