Verlobter erbt, ich erhalte Hartz 4 - wird es angerechnet?

6 Antworten

Bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, MUSS sein Erbe im Grundsatz auf euer BEIDER BEDARF - das ist ja das Wesen einer BG - angerechnet werden.
An dieser Stelle gibt es keine zwei Meinungen - zumindest nicht auf Seiten des Jobcenters.

Ob es als Einkommen oder Vermögen - mit unterschiedlichen Absetzbeträgen - angerechnet wird, hängt vom Zeitpunkt - vor oder während des Leistungsbezugs - des Erbfalls ab.

Die einzige Chance, der Anrechnung zu entgehen, ist das Widerlegen der Bedarfsgemeinschafts-Vermutung.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens wird das nicht ganz so einfach, selbst wenn Konten getrennt sind, und insbesondere dann nicht, wenn man schon eine Verlobung in die Welt hinausposaunt hat. Du solltest davon ausgehen, dass das JC keine Probleme damit hat, den BG-Status von einem Gericht feststellen zu lassen.

So wie esklingt:

Wir wohnen seit ein paar Jahren zusammen.

Müßtet ihr eine Bedarfsgemeinschaft sein und somit beide, bzw. als Gemeinschaft ALG II kassieren, zumindest ergänzend zum Einkommen.

Oder habt ihr es bisher nur als WG an das Jobcenter "verkauft."

Du schreibst,das nur du ALG - 2 beziehst,demnach würdet ihr keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft) bilden und dann darf das Erbe auch nicht bei dir angerechnet werden !

Bildet ihr aber eine BG - das lässt sich leicht aus deinem Bescheid ersehen,dann wird auch das Erbe auf deinen Bedarf bzw.dann euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Es können ggf. Freibeträge geltend gemacht werden,die dann nicht angerechnet werden.

Oder der Freund könnte einfach mal ausziehen.

@ichweisnix

Das würde zunächst auch eine Lösung sein !

Aber ich nehme ganz starkt an,das es sich hier um eine BG - handelt und nicht nur sie Leistungen bezieht,sondern auch er,zumal sie verlobt sind und schon einige Jahre zusammen wohnen.

Deshalb könnte diese Aktion nach dem erneuten Einzug des Verlobten Ärger bedeuten und das Jobcenter könnte Sozialleistungsbetrug unterstellen und anhand von aktuellen Kontoauszügen,die er dann erneut vorlegen müsste,dies auch bekräftigen.

Denn er wird die erhebliche Erbschaft ja sicher nicht in Bar ausgezahlt bekommen,sondern über sein Konto erhalten.

@isomatte

Nein, nur ich beziehe noch. Mein Verlobter hat eine Weile Alg 2 bezogen, ist nun allerdings in einer Ausbildung und seit bald einem Jahr aus dem Hartz 4 raus. Früher stand immer unsere BG-Nummer auf den Briefen, seit er raus ist allerdings meine persönliche Kundennummer. Heißt das dann, dass wirklich keine BG mehr besteht und ich somit weiterhin Geld bekomme? Danke schon mal für die Antworten! :)

@Jbacca

Das er keine Leistungen mehr bekommt,hat mit eurer BG - nichts zu tun !

Er ist ja nur anhand seiner Ausbildung vom Leistungsausschluss betroffen,das ändert nichts an eurer BG - also auch nichts an der Unterhaltsvermutung die das Jobcenter nach 1 Jahr des Zusammenlebens automatisch aufstellt und vorhanden ist,wenn ihr nicht das Gegenteil nachweisen könnt.

Das dürfte durch die Verlobung und die gemeinsamen Jahre des Zusammenlebens schwer fallen.

Du bekommst ja auch nur noch 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt,die anderen muss er ja zahlen.

Ihr werdet vom Jobcenter also wie ein Ehepaar ( Einstehensgemeinschaft ) behandelt,das bedeutet,ein Ehepaar ist sich auch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,wenn man nicht dauerhaft getrennt lebt.

Würdet ihr also verheiratet sein und er eine Ausbildung machen,würde sich an der Unterhaltspflicht auch nichts ändern,genau so wie bei euch jetzt.

Hätte er beispielsweise ein sehr gutes Ausbildungsgehalt,dann würde dieses nach dem Abzug von Freibeträgen und seinem eigenen Bedarf auch auf deinen Bedarf angerechnet und könnte deinen Anspruch verringern oder ganz zum erlöschen bringen.

Deshalb wird auch das Erbe Einfluss auf deinen Anspruch haben. Die Berechnung ist etwas komplizierter und es kommt auch auf den Betrag des Erbes an und wie hoch euer gemeinsamer Bedarf in der Wohnung ist.

Denn du musst ja in deinem Antrag oder Weiterbewilligungsantrag auf ALG - 2,auch Angaben über ihn machen.

Ich gehe davon aus, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid...

der einzige legale Weg, die Anrechnung des Erbes zu umgehen: DU suchst dir umgehend Arbeit, also Sozialversicherungspflichtige Arbeit, keinen 450 Euro-Job, so dass das Jobcenter bei euch raus ist. Egal was, Fließband, sonstwas... hauptsache raus aus dem Bezug.

Ich gehe davon aus, dass dein Verlobter arbeiten geht und keine Gelder vom Jobcenter bezieht? Falls doch muss auch er schleunigst Arbeit finden. Nur so wird es nicht angerechnet.

Natürlich müsst ihr die Arbeit auch behalten, falls ihr wieder arbeitslos werdet, wird alles bis auf den Vermögensfreibetrag angerechnet werden.

Wenn ihr schon "Jahre zusammen wohnt" bildet ihr auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft ... das heißt das Vermögen (Erbe) wird angerechnet ... wie ihr speziell wirtschaftet (getrennte Konten) ist dabei egal ...