Woher weiß das Jobcenter ob der Sozialhilfeempfänger verstorben ist?

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Für Sozialhilfe ist das Sozialamt zuständig, dafür gilt das SGB XII. Das Jobcenter ist aber für das ALG II ("Hartz IV") zuständig, dafür gilt das SGB II. Das schreibt in § 35 Erbenhaftung:

"(1) Der Erbe einer Person, die Leistungen nach diesem Buch erhalten hat, ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. (...)"

Alle anderen Verwandten haften nicht - also auch nicht die, die das Erbe ausgeschlagen haben.

Die Beerdigung zahlen die nahen Verwandten (auch ohne Erbschaft), soweit sie dazu in der Lage sind (also nicht, wenn sie selbst zu wenig Einkommen und Vermögen haben), ansonsten die Gemeinde, also dann tatsächlich das Sozialamt.

Der Vermieter kann außerordentlich kündigen, wenn er zwei Monate keine Miete mehr erhalten hat. Soweit reicht ja meist die Kaution. Falls nicht, kann er sich an die Erben wenden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Alle Informationen im Todesfall erhalten die alle Stellen durch den Bestatter, der bei Abholung der Leiche, den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte mitnimmt. Alle Kosten die entstehen haben die Hinterbliebenen zu zahlen, also die Erben. Eine Beerdigung kostet heute mindestens 2.600 Euro, es sei denn der Verstorbene kommt in ein Sozialgrab. Zuviel gezahlte Sozialgelder könne zurück verlangt werden. In diesem Falle wird ein Nachlassverweser vom Amtsgericht eingesetzt werden der das Notwendige veranlassen wird.

Und was ist, wenn wie oben beschrieben das Erbe nicht angenommen wird, weil auch kein Testament besteht ?

Was Passiert den mit den Sachen in der Wohnung ?

@Putinovic

Der Nachlassverwalter wird den gesamten Nachlass verwerten um die Kosten für die Räumung der Wohnung und die Beerdigung zu zahlen bevor Steuergelder dazu verwandt werden müssen. Es sind ja keine Erben da wie beschrieben und dann kann auch niemand an den Nachlass des Verstorbenen heran.