Wie soll ich mit der Maßnahme vom Arbeitsamt umgehen?

2 Antworten

Vvielleicht solltest du eine Sperre riskieren. Wenn diese kommt kannst du ja nochmal schriftlich Widerspruch einlegen. Da dieser Widerspruch hochoffiziell zu deinen Akten gelegt wird, wird das Amt nicht riskieren sich selbst zu belasten und im Zweifel wahrscheinlich zu deinen Gunsten entscheiden.

Rein rechtlich ist es aber wohl schwierig, wenn du die Eingliederungsvereinbarung, in der die Massnahme erwähnt ist bereits unterschrieben hast. Auf jedenfall würde ich stets betonen, dass ich für Alternativen offen bin und immer zur Mitarbeit bereit bin. Also so dass du gundsätzlich kooperativ bist und dich eben nur und einzig dieser speziellen Massnahme aus wichtigem Grund verweigerst.

Marveline 
Fragesteller
 15.02.2017, 15:38

Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Ändert das etwas?

Der Vorkurs ist Ende Juni zuende. Danach würde ich auch jede Maßnahme mitmachen. 

NewKemroy  15.02.2017, 17:41
@Marveline

Möglicherweise bin ich nicht mehr ganz up  to  date, aber vor ein paar Jahren hatte ich den Eindruck, dass jede Massnahme schriftlich vereinbart wird, also in der Regel mittels einer Eingliederungsvereinbarung. Vielleicht kommt man ja damit in Kürze noch auf Dich zu. 

Das Dumme dabei ist, hast Du was unterschrieben, musst Du Dich auch daran halten. Und bei einer Eingliederungsvereinbarung kannst Du keine Rechtsmittel einlegen. 

Anders ist das bei einem Verwaltungsakt. Wenn man dir also eine EGV zur Unterschrift vorlegt, dann frag doch mal, ob du diese auch als Verwaltungsakt haben kannst. Da müsste dann am Ende stehen, dass man unter bestimmten Umständen  auch Widerspruch einlegen kann. Das geht bei der EGV nicht.

Vor einigen Jahren stand es in den Anweisungen für die Sachbearbeiter, dass, wenn der Kunde die Unterschrift bei der EGV verweigert, man einen Verwaltungsakt erlassen soll. Üblicherweise wird aber erst mit einer Sanktionierung gedroht um den Kunden gefügig zu machen.

Wenn Du genaueres wissen willst empfehle ich Dir Dich in einem kritischen Internetforum anzumelden um dort Rat ein zu holen.

Um weiterhin AlG 1 berechtigt zu sein, musst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Ein verpflichtender Schulbesuch steht dem aber entgegen.

Marveline 
Fragesteller
 15.02.2017, 14:11

Das ist richtig. Es wurde besprochen und genehmigt, bis ich eben eine Arbeit gefunden habe.