bafög- Vater will keine Einkommensauskunft geben
Ich besuche eine Abendschule um mein Abitur nachzuholen. In einem halben Jahr bin ich fertig. Bekam bis jetzt immer Bafög, ohne dass ich mir die Schule keinesfalls leisten kann. Jetzt musste der Antrag auf Bafög verlängert werden, mein Vater (der von meiner Mutter getrennt lebt und sich nie um mich gekümmert hat) will keine Auskunft über sein Einkommen geben. Beim letzten Mal hat meine Sachbearbeiterin sich die Infos beim Finanzamt geholt. Dieses Mal geht das aus irgendwelchen Gründen nicht. Was kann ich tun, gibt es Wege meinen Vater zu zwingen oder trotzdem Bafög zu erhalten?
5 Antworten
Dein Vater ist verpflichtet, Dir während Deiner Ausbildung Unterhalt zu zahlen.
Durch seine freiwillige Selbstauskunft kann er sich davon freistellen. Es sollte also sein eigenes finanzielles Interesse sein.
Das schlimme ist aber, dass nun alles an Dir hängt, Deinem Vater das zu vermitteln. Aus diesem Bein hinkt unser Rechtssystem gewaltig.
Wenn ein Vater seiner Tochter für die Ausbildung so viele Steine in den Weg legt, weiss er sicher bloß nicht, welchen Schaden er damit anrichtet. Erkläre ihm das.
Ich gehe mal davon aus, dass er Dir nicht mutwillig die Ausbildung versauen will. Ansonsten verdiente er nicht die Bezeichnung "Vater". Gegen so einen Menschen muss man dann aber juristisch mit allen Mitteln vorgehen. Dann nimm Dir einen Anwalt und klagen Deinen Unterhalt ein!
Du bist volljährig?, wenn ja, dann muß Dein Vater .. auch Deine Mutter .. Dir keinen Unterhalt zahlen .. eine Abendschule ist keine Ausbildung und kein Studium.. erst wenn Du in Ausbildung oder ein Studium beginnst!, sind die wieder unterhaltspflichtig, je nach deren Leistungsfähigkeit
in der Regel erfolgt der Besuch einer Abendschule neben der beruflichen Tätigkeit, deswegen in den Abendstunden.. halt in der Freizeit!
Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit.
Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).
(2) Vorausleistungen nach § 36 Abs. 2 BAföG
1. Nichtleistung des Unterhaltsbedarfs nach §§ 12 bis 14a BAföG durch die Eltern
Es ist das Formblatt 8 (Antrag auf Vorauszahlung) auszufüllen...
https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/FB8_ab2011.pdf
Nein, das Klagen macht das BAföG-Amt - sie holen sich ggf. das zuviel gezahlte Geld wieder...
Dies ist die Seite über die ich persönlich meine Kredit zu laufen habe. Hat den Vorteil gegenüber Bafög, das man so viel dazu verdienen kann wie man will und selber steuern kann wieviel man eigentlich ein Kredit bekommt. Denn bei Bafög kann es z.B. sein, dass Du nur 150 Euro monatlich bekommst und das dann auch nur wenn Du ganz wenig arbeitest. Daher fand ich den Kredit besser. Ist aber geschmackssache.
Frag deine Mutter, ob sie für dich Kindesunterhalt von deinem Vater bezieht.
Dann ist er sogar mit Kontoauskunft auskunftspflichtig. Wahrscheinlich ist
er dankbar, wenn er dann mit Schulgeld relativ billig so wegkommt..
Erfährt er gar, daß eine Kontoauskunft anliegt, zahlt er garantiert
freiwillig..
Guter Hinweis, wusste gar nicht, dass das möglich ist. Ich kenne einen Fall, wo jemand seine Ausbildung darum abbrechen musste.
Ist aber schon eine ganze Weile her.
Leider scheint es aber auch hier so zu sein, dass sich der Antragsteller selbst darum kümmern muss, im Anschluss den Unterhalt gerichtlich gegen die eigenen Eltern einzuklagen.