Wird mir schüler Bafög als Hartz IV Einkommen angerechnet?

4 Antworten

Am Besten, Du fragst beim Jobcenter oder Sozialamt nach.

Ich nehme an, dass nicht Du der Empfänger von HartzIV bist, sondern Deine Eltern. In dem Fall wird Deinen Eltern Dein Bafög angerechnet werden können.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Bafög ein Darlehen. Das dürfte eigentlich nur Dir zustehen und nicht zum Familieneinkommen (Bedarfsgemeinschaft) hinzugerechnet werden. Darlehen sind ja kein übliches Einkommen.

Spätestens wenn Du alleine wohnst, nur vom Bafög lebst und nicht vom HartzIV der Eltern, hat sich Deine Frage erledigt.

Das BAFÖG dient ja auch nicht zur Finanzierung der Familie, sondern nur für seinen eigenen Anteil an der BG.

Natürlich kann er dann NICHT kostenlos bei den Eltern wohnen

@DerHans

Verstehe... meine Studienzeit ist schon lange vorbei.... Wenn ich Dich richtig verstehe, dann müsste man diesen Eigenanteil genau berechnen und dieser Eigenanteil wird dann bei der Familie vom HartzIV in Abzug gebracht. Jedoch der gesamte monatliche Bafög-Betrag wird nicht von HartzIV abgezogen, oder?

@Nordlicht979

Da muss man nicht lange rechnen, der ist ja im Leistungsbescheid der Eltern genau benannt. Die Kosten der Unterkunft werden pro Kopf aufgeteilt.

Egal was du für ein Bafög - bekommen würdest, es ist teilweise als Einkommen auf deinen Bedarf anrechenbar.

Schüler Bafög - muss nicht zurückgezahlt werden, wenn es zu Recht bezogen wird.

Hast du zu deinem Bafög - nicht noch zusätzlich Erwerbseinkommen, dann bleibt von deinem Bafög - pauschal min. erst einmal ein Freibetrag von 100 € , diese sind zur Deckung deiner berufsbedingten Aufwendungen gedacht.

Reichen diese nicht aus, musst du einen notwendig erhöhten Bedarf nachweisen, damit dieser dann auch berücksichtigt werden kann.

Du bekommst natürlich NICHT doppelt eine staatliche Leistung.

Wenn du Bafög erhältst, bekommen deine Eltern "deinen Anteil" der Bedarfsgemeinschaft natürlich nicht mehr.

Du musst ihnen dann direkt, deinen Anteil zahlen.

Wie viel wäre das im Schnitt?

@Yaver55

Das kannst du im Leistungsbescheid deiner Eltern nachlesen.

Herr Hans hieße es dann nicht, dass durch das streichen oder kürzen meines Anteil, was ursprünglich mein Kindergeld ist sich mit dem bafög ersetzen ließe? Denn bei einem Bafög anteil von 500-600 Euro subtrahieren wir diese mit meinem kindergeld, wäre dies dann im Endeffekt mein "Geld" oder?

@Yaver55

Deine Eltern erhalten jetzt ja auch für dich einen Regelsatz. Auf diesen wird das Kindergeld ebenfalls angerechnet.

Mit welcher Begründung soll der Staat diesen Regelsatz denn dann weiterhin zahlen, wenn du für deinen eigenen Unterhalt BAFÖG bekommst?

@DerHans

Ok da haben sie auch Recht. Nun das ist ein Problem an sich würde ich gerne arbeiten, aber bei einem Einkommen von 150€ was mir von der 450€ abgezogen wird ist es echt kritisch. Danke weiß ich jetzt bescheid👍🏼

@Yaver55

Das ist doch blanker Unsinn, wenn du bereits vom BAFÖG lebst, musst du vom 450 € Job gar nichts mehr abgeben. Der bleibt voll zu deiner Verfügung.

@DerHans

Leben tub vom Bafög noch nicht. Lebe noch bei meiner Mutter deshalb wäre es mit schwer mit ALG II jetzt arbeiten zu gehen. Ansonsten würde ich es tun.

@DerHans

Selbstverständlich würde der 450€ Job angerechnet werden!

@Yaver55

tu ich vom Bafög noch nicht*

@PhilMail1991

Nicht beim BAFÖG. Jeder Student darf zusätzlich einen 450 € Job ausüben.

Wenn er Bafög bekommt, zahlt er seinen Anteil der Kosten ja bereits davon.

Schülerbafög erhältst du nur, wenn du nicht mehr zu Hause lebst (und auch dann nur bei bestimmten Gründen). In dem Fall gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und das Geld wird beim H4 abgezogen, da du einen eigenen Haushalt hast.