Bafög und ALG 2 (Bedarfsgemeinschaft)?

7 Antworten

du bekommst 420 euro bafög und bist somit raus. davon musst du deinen mietanteil, stromanteil bezahlen und wenn du damit deinen bedarf decken kannst inkl. kindergeld - wird deiner mutter nichts abgezogen. wenn du bedarfsüberdeckend dastehst mit kindergeld und bafög, wird deiner mutter das überschüssige kindergeld abgezogen.

du darfst in einem nebenverdienst soviel verdienen wie es laut bafög erlaubt ist.

Ja das stimmt. Wenn aber jemand eine BG mit mir gründet ist es nun mal so egal ob Partner oder anderes. Natürlich ist er nicht Unterhaltspflichtig. Aber das Wort Bedarfsgemeinschaft sagt doch alles. Das war auch nicht seine Frage. Er ist 20 Jahre alt und wohnt mit seiner Mutter in einer Wohnung. Also wird sein Geld auch angerechnet. Ganz einfach. Zieht er aus hat er sein Geld für sich zu verfügung.

Ohne das es Auswirkungen auf dein Bafög - hat,darfst du nur monatlich bis zu 450 € Brutto dazu verdienen bzw.im Jahr nicht mehr als 5400 € Brutto verdienen !

Ob du jetzt schon aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus wärst kann man erst sagen wenn man wüsste was dir an Bedarf nach dem SGB - ll zustehen würde und was du außer deinen angenommenen 420 € Bafög + min.192 € Kindergeld noch an Einkommen hättest.

Man müsste also z.B. auch wissen wie viele Personen insgesamt in der Wohnung leben und was deine Mutter für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ) zahlen muss.

Angenommen ihr würdet nur 2 Personen sein,deine Mutter muss 500 € für die KDU - zahlen,du hast außer deinen 420 € Bafög - und die derzeit 192 € Kindergeld kein weiteres Einkommen,dann läge dein Bedarf derzeit bei min.327 € ( 18 - 24 Jahre ) Regelsatz für den Lebensunterhalt + dein KDU - Kopfanteil,der dann 250 € ( 50 % ) von der Warmmiete betragen würde.

Dein Bedarf würde dann bei monatlich min.577 € liegen.

Von deinen 420 € Bafög - zieht dir das Jobcenter theoretisch einen Freibetrag von 100 € ab,dieser soll deine berufsbedingte Aufwendungen abdecken die dir entstehen,sollten diese Aufwendungen tatsächlich höher und unabweisbar sein,dann müsste das nachgewiesen werden,somit könnte sich dann dein anrechenbares Einkommen nochmal verringern.

Wäre das nicht der Fall,dann blieben von den 420 € Bafög - 320 € anrechenbares Einkommen und dazu kämen die 192 € Kindergeld,du hättest dann ein anrechenbares Einkommen von 512 € und könntest deinen Bedarf noch nicht aus eigenem Einkommen decken,würdest dann also weiterhin zur BG - deiner Mutter gehören.

Sie würde dann in diesem Beispiel noch eine Aufstockung von ca.65 € monatlich für dich bekommen.

Wenn du jetzt monatlich noch zusätzlich 450 € Brutto verdienen würdest und dann auch ohne Abzüge aufs Konto bekommen würdest,dann stünden dir darauf nur noch deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 20 % zu,die über diesen 100 € Freibetrag liegen,weil diese schon bei deinem Bafög - berücksichtigt würden.

Demnach würden dir dann bei 450 € Brutto und 20 % nur noch 70 € an Freibetrag zustehen,es blieben dann also noch 380 € an zusätzlichen anrechenbarem Einkommen übrig.

Dann würdest du in diesem Beispiel dann 512 € aus Bafög + Kindergeld haben + diese 380 € vom Erwerbseinkommen,dein gesamtes anrechenbares Einkommen läge dann bei 892 € pro Monat und dein Bedarf bei 577 €.

892 € - 577 € = 315 € über deinem Bedarf !

Deshalb würdest du dann dein Kindergeld von 192 € nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen und das Jobcenter würde das Kindergeld dann wieder als Einkommen deiner Mutter werten und nach Berücksichtigung von 30 € Versicherungspauschale und ggf.weiteren absetzbaren Aufwendungen wie z.B.eine KFZ - Haftpflicht mindernd auf ihren Bedarf anrechnen,ihre Leistungen würden dann also dementsprechend gekürzt.

Sie kann dann also dein Kindergeld nicht mehr für deinen Unterhalt verwenden und muss es für sich selber einsetzen,weil du es wie gesagt zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Du hättest dann also nur noch deine 420 € Bafög + deine 450 € Erwerbseinkommen = 870 € pro Monat.

Von diesen 870 € müsstest du dann deinen KDU - Kopfanteil von angenommen 250 € und den Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom selber an deine Mutter zahlen,dir blieben dann ggf.noch um die 600 € pro Monat.

Davon müsstest du ihr dann noch einen angemessenen Teil an Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung zahlen oder das dann selber übernehmen,der Rest wäre dann deine und damit musst du dann deine sonstigen Aufwendungen bestreiten.

Der Bezug von Bafög ändert nichts an der Bedarfsgemeinschaft (BG) Du bleibst also weiter in der BG. Das neue "Einkommen" durch das Bafög muss du ganz normal beim JobCenter angeben.

Wenn du einen Nebenjob suchst, "darfst" du soviel verdienen wie du möchtest! Es ist einfach nur FALSCH, wenn du denkst, dass der Verdienst nur so hoch ist wie dein Freibetrag

hendrixxxx 
Fragesteller
 29.08.2017, 11:24

hey danke für die antwort, nur war es so das ich die letzten monate von meinem Lohn immer nur 100€-150€ gesehen habe obwohl ich mehr verdient habe.
Deswegen dachte ich mir steht jetzt mein voller Lohn zu, weil ich wollt mir jetzt ein paar neue Klamotten kaufen für die Schule

ich find das halt nur ein wenig unfair, dass nur weil meine mutter kein bock hat zu arbeiten ich darunter leiden muss

markusher  29.08.2017, 12:48
@hendrixxxx

wieso leidest du darunter? bafög ist doch kein taschengeld und dein lohn genauso wenig. davon zu zahlen ist mietanteil, stromanteil und mehr bekommt deine mutter nicht.

UserDortmund  29.08.2017, 13:10
@hendrixxxx

nur war es so das ich die letzten monate von meinem Lohn immer nur 100€-150€ gesehen habe obwohl ich mehr verdient habe.

 

dir steht auch dein voller lohn zu! du bekommst doch den lohn überwiesen oder nicht? Der gehört dir

isomatte  29.08.2017, 14:29

Zur BG - gehört der FS - nur solange wie er seinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann und das auch erst seit August 2016,denn da wurde das ganze erst geändert !

Davor hat ein Kind mit Anspruch auf Bafög - nämlich nicht mehr zur BG - gehört,weil es keinen Anspruch auf ALG - 2 hatte,sondern nur auf einen Mietzuschuss zu den evtl.ungedeckten Teil seiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Der FS - kann auch nicht verdienen was er möchte,denn sonst hat es Auswirkung auf seine Bafög - Leistungen.

Bezüglich der möglichen Abzüge bedingt durch einen Nebenjob, würde ich mal freundlich bei deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Bafög-Amt nachfragen. Meiner konnte mir immer kompetent weiterhelfen.

Was die Bedarfsgemeinschaft angeht, bin ich mir nicht ganz sicher, aber durch das Bafög sollte sich daran nichts ändern.