Halbwaisenrente, Anrechnung beim Bafög?
Hey...wie die Überschrift schon vermuten lässt geht es um meine Halbwaisenrente und meinem Bafög. Folgendes, ich hab ab Oktober angefangen zu studieren, meine Sachbearbeiterin vom Bafög meinte dann ich kann halbwaisenrente beantragen.....(hab erst während des ausfüllen meines Antrages, die Information bekommen das mein Vater gestorben ist.....) Nun war es so das ich vor dem Studium, noch mein Abitur gemacht habe, sprich ebenfalls Anspruch auf Halbwaisenrente hatte.... Nun hab ich die Meldung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das ich eine Nachzahlung in höhe xxx bekomme.
Nun meine Frage, zählt dies als Einkommen zu meinem Bewilligungszeitraum oder nicht??
Habe mit meiner Sachbearbeiterin noch nicht gesprochen.
Hoffe das der Text nicht abschreckt und freue mich über Rückmeldungen
3 Antworten
Hi,
Bafög geht eigentlich nach dem Zuflussprinzip. Danach müsste es angerechnet werden.
Da Halbwaisenrente aber nur teiweise als Einkommen angerechnet wird (und eben teilweise als Nachteilsausgleich verstanden wird) könnte ich mir auch vorstellen, dass hier eine Ausnahme ist. Es dürfte nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, dass du erst so spät vom Tod deines Vaters erfahren hast.
Falls sie es also anrechnen sollte, kann ein Widerspruch lohnend sein.
Wenn du die Nachzahlung erst im laufe deines Studiums aufs Konto bekommst ( Zuflussprinzip ) zählt diese als Einkommen und wird nach Abzug deiner Freibeträge auf den Bewilligungszeitraum verteilt !
Bei normalem Erwerbseinkommen spielt es ja auch keine Rolle wie du es verdienst,du kannst jeden Monat deine 450 € verdienen,oder 5400 € auf einen Schlag,dass würde dann auch aufgeteilt.
Um etwas als Vermögen auszugeben muss man es auch vorher schon gehabt haben,sonst ist es eben kein Vermögen sondern Einkommen.
Von der Halbwaisenrente bleiben 130,-- Euro anrechnungsfrei.
Die Halbwaisenrente vor Oktober dürfte keine Berücksichtigung finden, solange dadurch nicht Dein Vermögen auf über 7500,-- Euro steigt.
Meist gibt es doch Beratungsstellen an der Uni und die sind meist recht gut. Vielleicht können die Dir etwas sagen.
Ansonsten frage hier noch einmal anonym nach, dann hast Du eine zweite Aussage der Bafögstelle.
Sorry hatte den unteren Teil überlesen :D
Nochmal zum Verständnis meinerseits, alles was vor Oktober mir zugestanden hätte, bleibt vom Bafögamt unberücksichtigt?
Meine Werte kommen dadurch nicht über 7500€
Danke für die Antwort, das alles über 130€ angerechnet wird weiß ich, mir geht es um die Nachzahlung, da diese mir zumindest aus meiner Sicht nicht als ankommen angerechnet werden kann, denn hätte ich (so doof es sich anhört) vom Tod meines Vaters eher erfahren, hätte mir die Nachzahlung bzw. die monatliche Halbwaisenrente zugestanden. So denke ich jetzt, dass das Bafögamt die Nachzahlung zu meinem Einkommen mit anrechnet und ich dadurch etwas zurückzahlen soll.
Vielleicht weißt du ja dazu etwas :)