Halbwaisenrente, Anrechnung beim Bafög?

3 Antworten

Hi,

Bafög geht eigentlich nach dem Zuflussprinzip. Danach müsste es angerechnet werden.

Da Halbwaisenrente aber nur teiweise als Einkommen angerechnet wird (und eben teilweise als Nachteilsausgleich verstanden wird) könnte ich mir auch vorstellen, dass hier eine Ausnahme ist. Es dürfte nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, dass du erst so spät vom Tod deines Vaters erfahren hast.

Falls sie es also anrechnen sollte, kann ein Widerspruch lohnend sein.

Wenn du die Nachzahlung erst im laufe deines Studiums aufs Konto bekommst ( Zuflussprinzip ) zählt diese als Einkommen und wird nach Abzug deiner Freibeträge auf den Bewilligungszeitraum verteilt !

Bei normalem Erwerbseinkommen spielt es ja auch keine Rolle wie du es verdienst,du kannst jeden Monat deine 450 € verdienen,oder 5400 € auf einen Schlag,dass würde dann auch aufgeteilt.

Um etwas als Vermögen auszugeben muss man es auch vorher schon gehabt haben,sonst ist es eben kein Vermögen sondern Einkommen.

Von der Halbwaisenrente bleiben 130,-- Euro anrechnungsfrei.

Die Halbwaisenrente vor Oktober dürfte keine Berücksichtigung finden, solange dadurch nicht Dein Vermögen auf über 7500,-- Euro steigt.

ryanbabel 
Fragesteller
 15.11.2016, 23:18

Danke für die Antwort, das alles über 130€ angerechnet wird weiß ich, mir geht es um die Nachzahlung, da diese mir zumindest aus meiner Sicht nicht als ankommen angerechnet werden kann, denn hätte ich (so doof es sich anhört) vom Tod meines Vaters eher erfahren, hätte mir die Nachzahlung bzw. die monatliche Halbwaisenrente zugestanden. So denke ich jetzt, dass das Bafögamt die Nachzahlung zu meinem Einkommen mit anrechnet und ich dadurch etwas zurückzahlen soll. 

Vielleicht weißt du ja dazu etwas :) 

wilees  15.11.2016, 23:31
@ryanbabel

Meist gibt es doch Beratungsstellen an der Uni und die sind meist recht gut. Vielleicht können die Dir etwas sagen.

Ansonsten frage hier noch einmal anonym nach, dann hast Du eine zweite Aussage der Bafögstelle.

https://www.bafög.de/kontakt-523.php

ryanbabel 
Fragesteller
 15.11.2016, 23:25

Sorry hatte den unteren Teil überlesen :D

Nochmal zum Verständnis meinerseits, alles was vor Oktober mir zugestanden hätte, bleibt vom Bafögamt unberücksichtigt?

Meine Werte kommen dadurch nicht über 7500€