Wie soll ich mich nun verhalten (Arbeit)?

4 Antworten

habe ich jetzt ein Recht darauf die Zeit ab 7 Uhr auch irgendwie bezahlt zu bekommen?

Ja, hast Du

Davon mal abgesehen, dass Dein Chef Dir sehr kurzfristig mitgeteilt hat, wann Du heute anfangen sollst und Du das rechtlich gar nicht hättest tun müssen, hast Du dem AG Deine Arbeitskraft (wie vereinbart) um 7.00 Uhr angeboten, er hat sie aber nicht angenommen.

Es spielt keine Rolle, ob er Dir um diese Zeit keine Arbeit geben wollte oder konnte. Er befindet sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug und muss Dich entsprechend bezahlen, als hättest Du ab 7.00 Uhr gearbeitet.

MeinCtutW88 
Fragesteller
 04.04.2022, 08:06

Danke für die detaillierte Antwort :)

Mein Chef teilt es mir immer recht kurzfristig mit, meistens am Tag vorher. Dabei bin ich aber nicht gezwungen, zuzusagen. Wenn ich an dem Tag nicht könnte, dann wäre es eben so.

Hexle2  04.04.2022, 08:10
@MeinCtutW88
Wenn ich an dem Tag nicht könnte, dann wäre es eben so.

Das ist eine vernünftige Lösung

Da vermute ich, Dein Chef wird Dir die Zeit auch bezahlen, da er sich ja offensichtlich in Annahmeverzug befindet.

Geh doch das nächste mal einfach rein oder schreib ihm, dass du schon da bist. Dann ist es eindeutig.

MeinCtutW88 
Fragesteller
 04.04.2022, 13:40

Habe ich gemacht.

Ich bin rein gegangen und habe gefragt, ob ich in der Zwischenzeit irgendeine Aufgabe übernehmen soll. Er sagte aber, dass es da nichts gäbe.

Du kannst in der Wartezeit für dein Studium lernen. Und nein, die Zeit bezahlt dir niemand. Das war früher mal so, dass Warte- und Wegezeiten bezahlt wurden. Aber das hat man schon lange abgeschafft. Und alle haben es klaglos hingenommen. Also alles korrekt.

Was tut es übrigens zur Sache, dass du als Wareneinräumer in einem Supermarkt Jura studierst? Das ist unerheblich. Eigentlich solltest du dir die entsprechende Stelle im Arbeitsrecht selbst heraussuchen können. Dort wirst du nämlich darauf stoßen, dass immer der jeweilige Arbeitsvertrag gilt. Und diese Verträge beinhalten für Aushilfen alle das o. g.

Amtsschreck  04.04.2022, 08:27
Was tut es übrigens zur Sache, dass du als Wareneinräumer in einem Supermarkt Jura studierst?

Was führt Dich zu dieser Annahme, dass der FS Jura studiert? Davon steht nichts in der Frage. Dass das Thema "Jura" ausgewählt wurde hat wohl eher mit dem Kern der Frage zu tun. Damit sollen alle angesprochen werden, die diesen Themenbereich in ihrem Profil abgespeichert haben.

Und nein, die Zeit bezahlt dir niemand

Da stehe ich eher hinter der Antwort von Hexle2 (§ 615 BGB)

Bananaphone0  04.04.2022, 08:40
@Amtsschreck

Der Fragesteller kann das Ergebnis, ob er seine Zeit bezahlt bekommen hat oder nicht, hier direkt kurz mitteilen. Das wäre für eine laienratgeberplattform zielführend. Zur Erinnerung: er ist Warenauffüller, kein Mitarbeiter der Führungsebene.

Amtsschreck  04.04.2022, 08:44
@Bananaphone0

Ja, kann er machen, wenn es soweit ist. Um seinen AG darauf hinzuweisen, wollte er aber zuvor eine entsprechende Einschätzung. Das nennt sich Vorbereitung und ist völlig legitim. Und auch auf dieser Laienratgeber-Plattform tummeln sich Menschen, die entsprechende Qualifikationen aus ihrem Berufsleben mitbringen.

er ist Warenauffüller, kein Mitarbeiter der Führungsebene

Für die Gesetzeslage unerheblich.

Richtig. Du hast deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt.