Dürfen der/dem Auszubildenden keine Urlaubstage für die Berufsschultage angerechnet werden?
Habe soeben folgenden Satz gelesen:
Für die Berufsschultage dürfen der/dem Auszubildenden keine Urlaubstage angerechnet werden.
Auch nicht in den Ferien?
7 Antworten
Auch nicht in den Ferien?
Wunschdenken?
Wenn die Berufsschule wegen Schulferien ausfällt, muss ein Azubi in den Betrieb. Ein Azubi soll möglichst in der schulfreien Zeit seinen Urlaub nehmen und der AG hat ihn dort nach Möglichkeit auch zu gewähren.
Dein "irgendwo gelesener Satz" würde hier keinen Sinn machen. Außerdem sind berufsschulfreie Tage Arbeitstage und somit wird Dir Urlaub abgezogen, wenn Du in dieser Zeit frei willst.
Ferien gibt es nicht in der Ausbildung sondern nur uralubstage alos müsste du in den schulfreien wen du dann Urlaub haben willst 5 Werk tage nehmen! zb der 24 .12 ist kein Feiertag aber auch kein ganzer werktag also nimmt man da einen halben Tag damit man nicht arbeiten musst!
Man kann zb den satz auch so sehen wen dein betrieb Betriebsferien hat und das über 1-2 berufschultage geht wo du dann bist darf man dir das nicht als Urlaubstage anrechnen!
Ferien sind Ferien und Berufschultage sind Berufschultage.
Wenn du Urlaub während der Berufschule hast, musst du die Berufschule besuchen und dafür darf der Arbeitgeber diesen Tag nicht vom Urlaub abziehen.
Wo hast du denn diesen Satz gefunden?
In den Ferien gibt es keine Berufsschultage, da muss man an diesen Tagen in den Betrieb.
Der Satz bedeutet vermutlich: Wenn du wegen der Berufsschule nicht im Betrieb bist, darf dir dafür kein Urlaubstag abgezogen werden.
Meines Wissens kann der Azubi während der Berufsschultage keinen Urlaub nehmen. Dieser ist nur während der praktischen Ausbildung möglich. Vielleicht gibt es Ausnahmen.