Wie sinnvoll ist ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Zahlungsverzug des Mieters?

4 Antworten

Vergiss das mit dem Mahnbescheid! Das heb Dir für den Fall auf, dass er tatsächlich ausgezogen ist, ohne zu bezahlen.

Bei der Androhung durch den Untermieter, dass bei ihm eh nichts zu holen wäre, käme schon mal eine Betrugsanzeige in Betracht: Einmietbetrug! Er mietet ein Zimmer und weiß von Anfang an, dass er es sowieso nicht bezahlen wird.

Als direkte und vermutlich wirksame Aktion aufgrund dieser Androhung:

Besorge Dir einen Ersatzzylinder für das Wohnungstürschloss. Ist er mal nicht in der Wohnung, wechselst Du den Zylinder aus, sodass er die Wohnung nicht mehr betreten kann. Benachrichtige ihn via Handy und hänge einen Briefumschlag an die Wohnungstür, mit dem Kündigungsschreiben: Sofortige fristlose Kündigung verbunden mit der Ausübung des Vermieterpfandrechts. Alle seine Habe gehört erst einmal Dir, bis er seine Mietrückstände bezahlt hat.

Natürlich wird er versuchen, wieder in die Wohnung zu kommen. Erkläre ihm, dass Du ihn zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt in die Wohnung läßt, damit er ggf. wichtige Sachen holen kann. Achtung; nur sowas wie Papiere und Ausweisdokumente. Keine Wertsachen. Sorge dafür, dass zu diesem Zeitpunkt Freunde in der Wohnung sind, die Dir ggf. helfen können und auch ggf. als Zeugen zur Verfügung stellen über das, was bei dem "Besuch" so alles vorgefallen ist.

Habt ihr denn keine Kaution von ihm? Die könntet ihr doch mit der ausstehenden Miete verrechnen, wenn er auszieht.

Die Ankündigung einer fristlosen Kündigung würde wohl mehr bewirken.

Ist es von der Wirkung her und preislich egal ob man das online oder beim Gericht macht?

Ist es.

Welche Onlineportale sind zu empfehlen? Es gibt ja echt viele.

www.online-mahnantrag.de

Kann ich die Kosten des Mahnbescheids gleich mit auf die Rechnung setzen oder gehen die auf meine Kosten?

Die Musik bezahlt, wer sie bestellt. Wenn du die Gerichtskosten nicht bezahlt, wird der MB evtl. nicht versendet.

Diese tauchen aber im Mahnbescheid als Nebenforderung auf und werden mittituliert, wenn dein Untermieter nicht rechtzeitig Rechtsmittel einlegt.

er kann ja immer behaupten, er hätte nix bekommen.

Nein, kann er nicht.

Der Mahnbescheid wird förmlich zugestellt. Heißt der Briefträger klingelt und übergibt deinem Untermieter das Schreiben. Wenn dieser die Annahme verweigert oder nicht da ist, wird der Bescheid eingeworfen. Der Zusteller vermerkt den Zeitpunkt auf der Zustellungsurkunde.

Mit dem Einwurf ist die Sendung zugestellt und die 14 Tage Frist beginnt zu laufen.

lordbuerzel 
Fragesteller
 15.10.2016, 15:12

Er hat vorhin gesagt, bei ihm wäre eh nichts zu holen. Wenn ich es per Mahnbescheid versuchen würde, bekäme ich mein Geld nie. Kann er das dann also ewig rauszögern? Welche Konsequenzen hat es denn, wenn er nicht zahlt?

BS3BM  15.10.2016, 15:23
@lordbuerzel

Du erwirkst über Mahnbescheid (Vollstreckungsbescheid) einen rechtskräftigen Titel. Mit diesem kannst du 30 Jahre lang vollstrecken. Irgendwann wird dein Schuldner doch mal zu Geld kommen, dann vollstreckst du. Mit dem Titel kannst du den Gerichtsvollzieher mit Eintreibung deiner Forderung beauftragen.

Machst du nichts, können deine Forderungen verjähren.

Die Kosten für MB und VV und evtl. Gerichtsvollzieher musst du vorerst vorstrecken, die kommen aber auf die Forderung dann mit drauf.

Schmeiß doch so schnell wie möglich diesen Untermieter raus.

es ist egal ob du das online oder direkt beim Gericht machst,  die Kosten dafür kannst du gleich auf den Mahnbescheid anrechnen lassen. Der Mahnbescheid wird üblichweise  persönlich / Einschreiben  zugestellt und nicht in den Briefkasten geworfen.

kevin1905  15.10.2016, 14:32

Ein Mahnbescheid wird nicht per Einschreiben versandt, sondern förmlich zugestellt.

Förmliche Zustellung heißt persönliche Übergabe, alternativ Einwurf.

Beides würde entsprechend auf der Zustellungsurkunde vermerkt und durch Unterschrift bestätigt.

Der Bescheid gilt dann als zugestellt.