Mahnbescheid, Gegner legt Widerspruch ein?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Rhymin,

in deiner Frage stecken mehrere verschiedene Dinge und Fragen drin. Dadurch sind die bisherigen Antworten teilweise zwar richtig (nicht alle) aber zumindest verwirrend.

Der Reihe nach:

1. Sofern der Vermieter keine Schäden beim Auszug bemängelt hat, muss der die Kaution umgehend zurück zahlen. Jedoch darf er hierbei einen Anteil einbehalten, der einer voraussichtlichen Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung entspricht.

2. Die Kaution muss er zinsbringend anlegen und die Zinsen zusammen mit der Kaution auszahlen, sofern nicht für die Behebung von Schäden benötigt.

3. Mit der Rückzahlung der Kaution ist der Vermieter nach §286 bgb nach 30 Tagen in Verzug. Eine Mahnung zu schreiben macht man natürlich, um die Sache so zu klären, aber im Verzug ist er auch ohne Mahnung.

4. Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten erstellt werden, aber Achtung, nicht 12 Monate nach deinem Auszug, sondern 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

5. Vermutlich hat der Vermieter noch Zeit mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Daher ist es okay, dass er einen Teilwiderspruch bezüglich des von ihm bezahlten Geldes einlegt. ABER er muss auch die Kosten des Verfahrens tragen, da er ja im Verzug war. Daher würde ich dem Vermieter schreiben, dass er noch die Verfahrens- und Nebenkosten laut Mahnbescheid bezahlen muss. Andernfalls musst die die Kosten einklagen.

6. Die 172€ ist der Vorschuß für das Klageverfahren. Falls der Vermieter die Kosten zahlt, kannst du das Klageverfahren zurück ziehen, dann musst du diese Kosten nicht zahlen (Ich selbst kreuze beim Mahnbescheid die Einleitung der Klage bei Widerspruch nicht an, das kann ich bei Bedarf später immer noch beantragen)

Ist es jetzt etwas klarer geworden oder hast du noch Fragen dazu?

Daraufhin haben wir dem Vermieter einen Brief aufgesetzt und ihm eine 14 tägige Frist zur Zahlung der Kaution gesetzt.

Damit habt ihr ihn endgültig in Verzug gesetzt. Der Mahnbescheid als nächster Schritt, war also der einzig logische.

Wir bekamen dann endlich einen Teil der Kaution zurück, bei dem der Vermieter die Nebenkostenabrechnung angezogen hat (darf er das nach über einem jahr noch abrechnen?)

Wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat er für die Nebenkostenabrechnung noch bis Ende Dezember Zeit. Hat er Euch die Abrechnung auch geschickt? War diese in Ordnung?

Zinsen:
Seit rund 10 Jahren gibt es so gut wie keine Zinsen mehr auf solche Anlagen. Bspw. diese Woche erfahren: 1100 € Kaution nach 7 Jahren = 7 € Zinsen. Da muss man nicht anfangen.

Der Vermieter hat fieserweise bezahlt, aber Widerspruch eingelegt. Dieser war vermutlich nicht begründet und wendet sich wohl gegen die Kosten des Mahnbescheids.

Den Mahnbescheid habt ihr schon bezahlt. Das Gericht geht davon aus, dass Ihr im Falle eines Widerspruchs Zahlungsklage einreichen werdet und die 172 € sind der Vorschuss dafür. Wenn ihr mitteilt, dass ihr nicht klagen wollt, müßt ihr auch nichts mehr bezahlen.

Bleibt immer noch die Möglichkeit, den Rest einzuklagen. Das wären die Kosten des Mahnbescheids und Verzugszinsen. Nach spätestens 6 Monaten hätte der Vermieter den Großteil der Kaution zurück zahlen müssen. Ab diesem Zeitpunkt war er also de fakto in Verzug für einen bestimmten Betrag. Die Verzugszinsen, die darauf anfallen, können durchaus beachtlich sein, aber zusammen mit den Mahnkosten wohl kaum mehr als 100 € betragen.

Lohnt sich dafür der Aufwand? Immerhin hat man bei einer Klage immer auch den zeitlichen Aufwand, den einen niemand erstattet und der schnell bei weitem höher ist, als der Klagebetrag. Ohne einen Rechtsanwalt braucht ihr sowieso nicht zu klagen und dieser will auch einen Vorschuss. So seid ihr schnell bei mehreren hundert Euro Vorauszahlung und wieviel ihr am Ende wieder seht und vor allem wann, steht in den Sternen.

Zieht die Klage zurück und lasst es gut sein! Ärgert Euch noch ein wenig, aber dann besser vergessen.

Rhymin23 
Fragesteller
 25.08.2017, 12:45

beste Antwort! vielen Dank! waren damit völlig überfordert und gestresst, da sich dass alles so in die Länge gezogen hatte. vielen dank

Wie #kevin 1905 schon geschrieben hat, kommt es darauf an, ob der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat.

Ihr seid mit den Kosten für den Mahnbescheid in Vorlage gegangen. Jetzt müsst ihr euch überlegen, ob ihr das ganze Geld bekommen wollt. Also noch einmal die 172 Euro.

Ich würde versuchen, noch einmal mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und ihm klarzumachen, dass er (wahrscheinlich, wir kennen den ganzen Sachverhalt nicht) die schlechteren Karten hat.

Auf die Zinsen könnt ihr wohl verzichten, auch, wenn eine Verzinsung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Nebenkostenabrechnung würde ich akzeptieren. Hier ist es immer schlecht nachzuweisen, dass der Vermieter Schuld an der Verzögerung ist.

Die Auslagen für den Mahnbescheides würde ich ihm abnehmen, schließlich hat er nicht bezahlt und auch keine Gründe dafür dargelegt, warum es sich verzögert.

Bei der Gelegenheit kann man noch erwähnen, dass es für ihn teurer wird, wenn man in das Verfahren geht und er die Unstrittigkeit der Forderung ja durch seine Zahlung bereits eingestanden hat. Letzteres ist zwar nicht wirklich rechtssicher, aber die meisten Richter sehen das durchaus so.

bwhoch2  25.08.2017, 09:36

Hier ist es immer schlecht nachzuweisen, dass der Vermieter Schuld an der Verzögerung ist.

Vermutlich ist er mit der Abrechnung gar nicht zu spät dran.

Die Nebenkosten dürfen noch abgerechnet werden, welche Verzinsunf denn, es gibt keine Zinsen. Komisch ist, der Vermieter zahlt und legt dann Widerspruch ein? Rechnung vom Amtsgericht geht zu Deinen Lasten, Du hast den Mahnbescheid veranlasst. Es bleibt Dir unbenommen, die Kosten des Verfahrens beim Vermieter einzuklagen.

Rhymin23 
Fragesteller
 24.08.2017, 22:57

Ja das verwirrt mich auch ein wenig... entweder ich bezahl das oder ich lege Widerspruch ein. er macht halt mal beides

Frage: Habt ihr ihm nur eine einmalige Zahlungsaufforderung geschickt oder habt ihr auch eine Mahnung verschickt?

Wenn ihr keine Mahnung verschickt habt, könnte es sein, dass ihr einen Schritt übersprungen habt. Dann war der Mahnbescheid zu früh und die Kosten müssen vom Vermieter dann auch nicht bezahlt werden.

Andererseits hat sich der Vermieter keinen Gefallen getan, wenn er zu Unrecht die Nebenkostenabrechnung abgezogen hat. Dann könntet ihr die Klage weitertreiben wegen diesem Restbetrag und dann wird auch der Mahnbescheid wiederum notwendig und die Kosten wären wiederum vom Vermieter zu bezahlen.

Rhymin23 
Fragesteller
 25.08.2017, 12:42

Ich habe erst selbst einen Brief mit der zahlungsforderung und einer Frist geschrieben. Als da nichts kam habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid verschickt woraufhin uns der Vermieter die Kaution überwiesen hat. jetzt aber auf einmal obwohl er gezahlt hat Widerspruch einlegt!?

mepeisen  26.08.2017, 05:41
@Rhymin23

Tja, so leid mir das tut. Ohne Mahnung war er nicht in Verzug und damit muss er die Mahnbescheid-Gebühren zunächst nicht bezahlen.