Gerichtlicher Mahnbescheid...folge Schufa-Eintrag?

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dein Freund kann nicht in deinem Namen einen Vetrag abschliessen. Wenn du ihm also keine Vollmacht gegeben hast in der steht, dass ihr gemeinsam diesen Anwalt geauftragt , ist das sein Privatvergnügen, auch wenn es um eure gemeinsame Wohnung geht und ihr gemeinsam im Mietvertrag seht. Sein Vetrag, seine Schulden. hat mit dir nichts zu tun. Allerdings warum wartest du bis es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt? warum hast du nicht vorher schon mal einspruch erhoben und schriftlich mitgeteilt, dass diese Mahnungen an dich nicht gerechtfertigt sind......?

Nein, eine Vollmacht hatte er nicht. Als die Mahnung eintraf, habe ich mir ehrlich gesagt nicht viele Gedanken drüber gemacht, warum da mein Name mit drauf steht. Ich war im Prüfungsstress etc. Sind alles eigentlich keine Ausreden, aber hat mir damals eben nicht eingeleuchtet. Leider...aber wie gehe ich nun vor? Rufe ich die Anwältin persönlich an? Oder was mache ich nun? Ich habe doch jetzt bestimmt einen Schufa-Eintrag?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

@Koscha

nein, mit der Schufa hat das nichts zu tun. Da müsste es erst vor Gericht gehen und du müßtest als Person verurteilt sein, erst dann kommst du evtl. einen Eintrag. Ruf bei der Anwältin an und frage sie warum auch DU diesen Mahnbescheid bekommen hast. Vieleicht kann sie dir eine Erkläriung geben oder sie nimmt dich da raus. anrufen, dann weißt du bestimmt mehr. Wenn sie dir keine Auskunft gibst, dann musst du UMGEHEND (soviel ich weiß innerhalb von 14 Tagen) schriftlich gegen den Mahnbescheid vorgehen. Also hinschreiben, dass du ihn nicht anerkennst und warum nicht.......

Sie werden ebenfalls als Mieterin im Mietvertrag stehen. Ihr Freund wird bei der Anwältin als BEVOLLMÄCHTIGTER aufgetreten sein. ansonsten dürfte es NICHT möglich sein.

Konkret DAS würde ich zunächst der Anwältin, egal ob schriftlich oder per Tel., mitteilen.

ABER, bitte innerhalb der 10 Tage vom Zustellungstag des Mahnbescheides an, WIDERSPRUCH dagen einlegen.

Bitte FORMLOS, heeßt: den Bogen NUR unterzeichnen und an das Gericht zurück senden. KEINE Begründug oder Erklärung dazu schreiben.

Bzgl. Schufa: Einen Schufaeintrag würde es erst dann geben, wenn Sei NICHT innerhalb der 10 Tage Widerspruch einlegen würden. Insofern keine Angst.

Viel eRfolg

Vielen Dank!

Da Ihr wohl beide Im Mietvertrag steht,nehme ich an,ist es rechtens.

Wenn nur Dein Freund im Mietvertrag steht,dann nicht.

Und wenn Du nicht beim Anwalt warst auch nicht.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ich werde einen Widerspruch einlegen. Auch wenn ich mit im Vertrag stehe, niemand hat meiner Meinung nach das Recht, meinen Namen derart zu missbrauchen.

@Koscha

@ Koscha Der Grund warum die Anwältin dich auch angeschrieben hat, hängt damit zusammen, dass sie ihr Honorar haben möchte und da ist es ihr letztendlich egal von wem sie das Geld bekommt. Ich wünsche dir viel Erfolg

Ich gehe einmal davon aus, dass hier beide Parteien im Mietvertrag eingetragen sind. Deshalb wohl auch der Mahnbescheid gegen Sie.

Hier würde ich an Ihrer Stelle vollumfänglich Widerspruch gegen den MB einlegen. Im übrigen wird ein Mahnbescheid nicht in an die Schufa weitergemeldet. Wäre ja nochmals schöner. Erst ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid wird gemeldet, ein Mahnbescheid nicht.

Also innerhalb der 14 Tagesfrist ab Zustellung widerspruch einlegen.

Als gemeinsame Mieter bildet ihr eine GbR. In einer Mietangelegenheit kann also dein Mitmieter gegenueber dem Vermieter nicht als Einzelperson auftreten sondern immer nur als Vertreter der GbR. Ansprueche des Vermieters richten sich ja auch nicht gegen einzelne Mieter sondern immer nur gegen die Mietergemeinschaft, also gegen die GbR (koennen aber bei jedem Gesellschafter dieser GbR einzeln geltend gemacht werden). Anspruchsgegner des Mieters ist also die GbR. Die Anwaeltin hat hier also nicht deinen Freund beraten sondern die durch deinen Freund vertretene GbR.

Du bist Gesellschafterin dieser GbR und haftest somit ebenso wie der andere Gesellschafter. Auch wenn du deinen Mitgesellschafter nicht ausdruecklich zur Inanspruchnahme der Rechtsberatung fuer die GbR bevollmaechtigt hast, duerfte hier die sog. "Anscheinsvollmacht" voellig ausreichen.