Gerichtlicher Mahnbescheid - wegen Nichtzahlung der Schulden, geht das?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also da hier schon wieder teilweise Halbwissen gepostet wurde hier mal der Ablauf für Dich: Setze den Schuldner in Zahlungsverzug, denn wahrscheinlich hast Du nur eine Quittung über den geliehenen Betrag, ohne Rückzahlungsfrist. Also Briefchen aufsetzen in dem steht:"...fordere ich die Rückzahlung der 300,- Euro bis zum ....(üblich sind 14 Tage), anderenfalls werde ich unverzüglich und ohne weitere Mahnungen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten." Reagiert er darauf nicht und zahlt auch nicht, dann Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen (Anträge dafür gibt es online oder im Schreibwarenladen). Dann die 23,- Euro Gerichtskosten zahlen und dem Schuldner wird der Mahnbescheid zugestellt. Lässt der Schuldner die zweiwöchige Widerspruchsfrist verstreichen, kannst Du wiederum beim zuständigen Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser wird dem Schuldner dann auch wieder zugestellt und er hat wieder 2 Wochen Zeit zu widersprechen. Tut er auch das nicht, wird der Vollstreckungsbescheid vollstreckbar, Du kannst einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Blöd wird es allerdings, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, denn dann bleibt Dir leider nur der Klageweg. Aber da Du ja eine Quittung hast wird sein Widerspruch offensichtlich von Mißerfolg gekrönt werden... Falls das nicht verständlich war: einfach fragen :-)

Barmalej22 
Fragesteller
 11.02.2013, 13:59

Hallo Thotty!

sehr ausführliche Antwort!

wie viel kostet einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen?

Da die Summe relativ klein ist (ca. 300) lohnt sich der gesamte Aufwand überhaupt - ich meine, entstehen da nicht mehr Kosten als die Summe selbst?

danke

Thotty  13.02.2013, 15:07
@Barmalej22

Hi! Sorry, ich weiß leider nicht ob und was ein VB kostet, aber es wird ganz sicher nicht die Hauptforderung übersteigen. Zudem hast Du dann nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel in der Hand. Das ist es allemal wert. Rechne doch einfach mal 9% Zinsen auf Deine 300,- pro Jahr, macht nach dem ersten Jahr schon 327,- plus Vollstreckungskosten (die ja der Schuldner tragen muss). Nach dem zweiten Jahr sind das dann schon 356,43 plus Vollstreckungskosten usw. . Also: schnellstens beantragen :-)

kein Inkasso, die musst du in den meisten fällen bezahlen, du musst zur einen normalen Anwalt gehen und die Sache schildern wird sich um die 60 euro kosten die du vom schuldner wieder verlangen kannst.

Du solltest zunächst, falls noch nicht geschehen, dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist setzen (datumsgenau), und zwar nachweisbar mit Einwurfeinschreiben.

Nach Ablauf der Frist kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Vordrucke gibt es online oder im Schreibwarenhandel.

Die dann entstehenden Gerichtskosten in Höhe von ca. 23,-€ mußt Du zunächst tragen (ohne Zahlung wird kein Vollstreckungsbescheid ausgestellt).

Mit einem Vollsttreckungsbescheid kannst Du dann die Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher einleiten.

Barmalej22 
Fragesteller
 04.12.2012, 13:11

Wie erfährt dann das Gericht bzw. Gerichtsvollzieher von der Mahnung?

die geht ja nur an den Schuldnter, oder?

kevin1905  04.12.2012, 16:55
@Barmalej22

Wenn du den Vollstreckungsbescheid beantragt hast und nach 2 Wochen immer noch keine Reaktion vorliegt wird eine Titelurkunde ausgefertigt. Mit der kannst du dich an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Wohnbezirks deines Schuldners wenden.

Das entsprechende Amtsgericht anrufen und die geben dir die Nummer und vielleicht direkt auch den Namen des zuständigen GV.

Wenn die Person in Zahlungsverzug ist (Schreib eine Mahnung und gib ihr zur Zahlung bis zum 15.12.2012 Zeit, dann wäre nachweislich Verzug am 16.12. eingetreten), kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Diese kostet dich 23,- € die du erstattet verlangen kannst.