Inkasso meldet sich nach Mahnbescheid - was tun?
Hallo Zusammen!
Im Mai erreichte mich ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich des Inkasso-Unternehmens Ugv (und deren Anwälte). Das Unternehmen bezog sich in den vorangegangenen Mahnungen auf eine Rechnung von Klarna um ca. 19 Euro - diese habe ich NACHDEM der Mahnbescheid bei mir eintraf und ich diesem vollständig widersprochen habe direkt an Klarna (inklusvie deren Mahnungsgebühren von ca. 24 Euro) - alles abgesprochen mit einem Mitarbeiter, mit richtigem Betreff in der Überweisung etc. Die gesamte Forderung von der UGV überschritt mit Inkassogebühren und sonstigen Willkürbeträgen aber 200 Euro. Heute kam dann von der UGV ein Brief, in dem das Inkassounternehmen schildert, dass eine Weiterleitung an das zuständige Gericht nun unmittelbar bevorsteht - außer, ich überweise 112 Euro - die Inkassokosten wurden also ohne weitere Erklärung dazu vom Unternehmen geschmälert. Auch eine Ratenzahlung wird mir ohne Gebühren Angeboten und ein Schreiben, in dem ich mich ggf. noch einmal dazu äußern kann, liegt bei.
FRAGE: Wie soll ich mich verhalten? Dass ich es vermeiden will, die Inkassogebühren tatsächlich zu zahlen, sollte klar sein. Die Hauptforderung und die Mahnungsgebühren von Klarna sind beglichen und eigentlich sollte die UGV auch davon in Kenntniss gesetzt worden sein. Soll ich mich noch in dem beigefügtem Schreiben äußern, es ganz ignorieren oder einen Beleg von meiner Überweisung an Klarna (NACH dem gerichtlichen Mahnbescheid) zuschicken?
6 Antworten
Kopie der Überweisung mit Anschreiben per Post schicken und die erneute Mahnung zurückweisen.
Wie soll ich mich verhalten?
Ignorieren.
Inkassokosten einzuklagen bei einem geschäftserfahrenen Gläubiger wie Klarna, nachdem die HF vollständig bezahlt war und alle gläubigerseitigen Verzugskosten, ist zu 99% unmöglich.
vgl. §§ 254 BGB und 4 Abs. 5 RDGEG.
Nur bezüglich der Zinsen. Die sollte man taggenau ausrechnen. Wenn der Gläubiger aber bestätigt, dass diesbezüglich nichts mehr offen ist, ist alles in Butter.
Dem Inkassobüro einen Beleg in Kopie zukommen lassen, dass die HF und Gebühren bezahlt sind und somit die Sache für dich erledigt ist. Einschreiben mit Rückschein.
Vorgerichtliche Gebühren in Höhe von 112.--€ Euro würde ich auf keinen Fall bezahlen. Denn wenn die HF und die Gebühren bezahlt sind, gibt es keinen Grund ein Gericht anzurufen.Deshalb sind die vorgerichtlichen Gebühren nicht rechtens.
Sollten die dir wider Erwarten einen Mahnbescheid über vorgerichtliche Gebühren zukommen lassen, sofort Widerspruch einlegen.Wahrscheinlich werden die das nicht machen, weil sie wissen, dass sie mit einer Klage keinen Erfog haben werden. Man versucht eben, von dir unberechtigte Gebühren zu verlangen.
Noch nie hat klarna expl WG Inkasso kosten geklagt.Der Einsatz eines ugv Rechtsanwaltes aendert nichts an diesem Sachverhalt.
In den Urteils Datenbanken ist nicht ein einziger Fall zu finden ;)
Nicht darauf reagieren und nicht zahlen wäre mein Tip
1. Die Rechnung und den Überweisungsbeleg für Klarna suchen, finden, kopieren.
Dann entweder
2. a) nichts machen. Dazu wird ja immer geraten (s. Verbraucherberatung, Fachanwälte, c't bzw. Heise online gerade für Telekommunikation) oder
2. b) Wenn Du unbedingt etwas schreiben willst: Brief mit Kopie der Überweisung an das Inkassobüro und einen Zweizeiler, dass Du die Forderung als erledigt betrachtest, weil Du den Betrag von ... € gem. Überweisungsbeleg bezaht hast.
Vor allem um eine detaillierte Aufstellung der Kosten und um Begründung der Forderung bitten.
3. Problem: Wenn Du Dich äußerst, kannst Dich je nach Wortwahl noch tiefer in die Sache reinreiten, daher lieber Punkt 2. a) bevorzugen.
4. Erst wenn ein neuer Mahnbescheid eintreffen sollte, MUSST Du reagieren und ihm dann auch unbedingt widersprechen (ohne Begründung) und schauen, was dann passiert.
5. Aber, es gibt doch jede Menge Infos und Hilfen dazu im Netz.
Da brauchst Du keine Laienhilfe hier von GF; hier ist eher fachmännischer Rat (Anwalt Verbraucherschutz) gefragt.
6. Für die Zukunft: Es zeigt sich wieder, dass eine Zahlung per Lastschrift besser ist. Der Verkäufer zieht das Geld ein (ist also seine Sache) und Du hast acht Wochen Zeit, die Zahlung bei Unklarheiten zu stornieren.
Vielen Dank für deine Antwort :)
Macht es dabei denn einen Unterschied wann ich die HF überwiesen habe?