Online Mahnbescheid: Welche Katalognummer?
Hi,
ich fordere von meiner Bank meine bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurück, leider weigert sie sich. Also setze ich ich online einen gerichtlichen Mahnbescheid auf. Jetzt fragt mich die Suchmaske welche Katalognummer ich angeben bzw unter welcher Rubrik das ganze laufen soll, ich bin hier überfragt.
Hat schon jemand für diesen Zweck sowas ausgefüllt und kann mir helfen ? Ist es geschickt die Kosten des Mahnbescheids (32,-€) als "vorgerichtliche Kosten" mit anzusetzen und von der Bank zurückzufordern ? "Von wann" ist meine Forderung ? Vom Tag der Zusage des Kredits, des Gerichtsurteils oder der Erstellung des Mahnbescheidds ??
Danke
2 Antworten
Mal abgesehen von deinen Fragen halte ich das für komplett überflüssig. Denn die Bank wird aller Voraussicht nach widersprechen. Ich würde direkt zu einem Anwalt gehen und diesen eine Klage formulieren lassen.
Ist es geschickt die Kosten des Mahnbescheids (32,-€) als "vorgerichtliche Kosten" mit anzusetzen und von der Bank zurückzufordern ?
Das macht das Mahngericht sowieso automatisch und das wären auch keine vorgerichtlichen Kosten. Denk mal nach...
"Von wann" ist meine Forderung
Von dem Tage, wo die Forderung entstanden ist. Wann ist die Forderung entstanden? Dem tag des relevanten BGH-Urteils, denn ab da zählt auch die Verjährung.
So, du findest, dass meine Antwort nicht hilfreich war? Wieso mach ich mir überhaupt die Mühe, deine Fragen zu beantworten?
Ich habe meine Meinung gesagt und dennoch deine Fragen so gut es geht beantwortet. Ich habe persönlich exakt dasselbe Anfang des Jahres erlebt. Die Bank hat dem Mahnbescheid widersprochen und es musste geklagt werden. Es mag sein, dass das jede Bank anders handhabt. Dann probiere es halt aus.
Das nächste Mal bedanke dich doch einfach, dass dir deine Fragen beantwortet werden. Denke dran: Du willst etwas von der Community, nämlich Antworten auf deine Fragen. Fragen, die du eigentlich auch deinem Anwalt hättest stellen sollen. Es ist nicht so, dass die Community etwas von dir will.
Die Katalognummer weiß ich nicht genau, deswegen habe ich dazu nichts geschrieben. ich würde es im Zweifel als Dienstleistung betiteln. Der Mahnantrag scheitert nicht automatisch, wenn die falsche Nummer ausgewählt wird.
Datum der Forderung müsste eigentlich der Ablauf der Zahlungsfrist sein. Wenn es ein Gerichtsurteil gibt, dann müsste das Datum des Inkrafttretens des Urteils maßgeblich sein. Ein Mahnbescheid erübrigt sich dann, und es könnte gleich vollstreckt werden.
Danke. Leider erübrigt sich nicht der Mahnbescheid. Rest siehe mein anderer Kommentar was die Anwaltsauskunft ergab.
Ich war davon ausgegangen, dass ein individueller Gerichtsentscheid vorliegt (dann erübrigt sich der Mahnbescheid). Wenn es eine allgmeine BGH-Entscheidung ist, müsste eigentlich die Bank unter Berufung auf das Urteil zahlen, wenn nicht, dann Mahnbescheid (die Mahngebühren werden vom Mahngericht automatisch dem angemahnten Betrag zugerechnet).
Deine Antworten sind nicht hilfreich ja sogar herablassend. Wenn du schlechte Laune hast antworte doch nicht drauf. Laut Anwaltsauskunft zahlt die Bank sobald ein Mahnbescheid eingeht. Eine Klage will sie i.d.R. nicht mitmachen, schon allein wegen der Höhe der Summe und weil sie keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Ein Anwalt wird deutlich teurer als meine Gebühr werden.