Gerichtlicher Mahnbescheid habe vergessen -Bezeichnung des Absenders- auszufüllen. Hat der Widerspruch jetzt keine Gültigkeit mehr?

2 Antworten

Normalerweise meldet sich das zuständige Mahngericht bei Formfehler 

Ruf sicherheitshalber doch einfach an. 

Abgesehen davon kann man auch bei dem darauffolgendem vb noch einspruch einlegen 

Der Widerspruch ist nicht gleich ungültig. Wenn was fehlen sollte, machen die dich schon drauf aufmerksam. Zb bitte senden Sie uns den Brief mit ihrer unterschrift zurück. Vergessen kann doch immer mal jemand was .. hoffe kommst da raus. Shi* schulden......