Wie sind meine Chancen dass die Abmahnung zurückgenommen wird es nicht zu einem Gerichtsprozess kommt?

3 Antworten

In dem Fall wird Du haftbar sein, egal, wer es wirklich gewesen ist. Du hast, im Zweifelsfall, grob fahrlässig gehandelt und Deinen Computer nicht ausreichend abgesichert gegen fremde Zugriffe. Du kannst den wirklichen Täter ja verklagen und das Geld Dir dadurch wiederholen. Im übrigen kann Dein Mitbewohner ja Deinen Computer benutzt haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ejrewirh 
Fragesteller
 19.03.2022, 19:31
  1. Habe ich kein Computer
  2. Habe ich selber keine Ahnung wer der Täter sein könnte.
  3. Muss alles bewiesen werden man kann ja alles mögliche behaupten.
nanfxD  19.03.2022, 19:39
@ejrewirh

Es gibt eine Störerhaftung

ejrewirh 
Fragesteller
 19.03.2022, 19:43
@nanfxD

Die gilt aber nicht mehr

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom November 2016, dass die Störerhaftung für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Medien per Filesharing nicht gilt, wenn sich Unbekannte unerlaubt Zugriff auf ein durch Passwort geschütztes WLAN verschaffen. Damit schränkt der BGH die Störerhaftung in den sogenannten Filesharing-Fällen erheblich ein.[28]

nanfxD  19.03.2022, 19:59
@ejrewirh

Dein Mitbewohner ist aber nicht unbekannt

ejrewirh 
Fragesteller
 19.03.2022, 20:24
@nanfxD

Es müsste erstmal bewiesen werden dass er es getan haben soll.

Das Runterladen wäre überhaupt kein Problem. Darum kann es nicht gehen.

Und ansonsten kann ich meinen PC so einstellen, dass er zu jeder Zeit Filme hoch läd. Das nutzt Dir überhaupt nix.

Hilfreicher wären da eher ausländische Mitbewohner, die da gerade das Land verlassen hätten....

Also entweder du oder dein Mitbewohner sind dran