Bekomme ich jetzt eine Abmahnung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

200.000 Euro werden bei einer Markenrechtsverletzung als Privatverkäufer kaum anfallen. Mich wundert der Fall, weil der EuGH ja seit einigen Jahren das Recht von Verbrauchern gebraucht Software-weiter zu verkaufen extrem gestärkt hat.

Microsoft hat aber offenbar ein Urteil des OLG Frankfurt ausgegraben, wonach Produkt-Keys nicht als Lizenzen einzustufen sind: https://www.recht-freundlich.de/microsoft-abmahnung/abmahnung-von-microsoft#Vertrieb_von_Produktschluesseln_Product_Key_Cards

Microsofts rechtliche Argumentation in vergleichbaren Abmahnungen scheint aber höchst umstritten. Deswegen: Erst mal abwarten und gar nichts tun. Wenn dann tatsächlich eine Abmahnung kommt, zum Anwalt gehen und dem das Ding vorlegen. Die Chancen stehen da gut, dass man die Abmahnung gar nicht bezahlen muss. (Den Anwalt dann allerdings schon)

danke für deine Antwort nun sind 3 Wochen vergangen und es ist noch nichts gekommen, kommt da noch was oder? danke für die info bis jetzt!!

Eine COA allein zu verkaufen ist verboten. Microsoft kann Dich in diesem Fall verklagen.
Sie beziehen sich in der Regel auf Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzrecht.

kleiner Tipp: Bei der Google-Suche kann man auch einstellen, dass man nur Suchergebnisse aus einem bestimmten Zeitraum zB. dem letzten Jahr haben will.

Bei einigen Themen kann es nämlich passieren, dass Artikel von vor 8 Jahren nicht mehr aktuell sind. (Wie hier wo ein Grundsatzurteil des EuGH 2012 die Rechtslage stark verändert hat)

auweia mit Microsoft anlegen, das könnte teuer werden.

Inwiefern hast die Markenrechte verletzt?