13 Jähriger downloaded Spiel illegal - Rechtslage?

5 Antworten

Die Rechtslage ist folgendermaßen:

Man darf einen Film nicht "herunterladen", also "Vervielfältigungen eines Werkes" herstellen, wenn "offensichtlich", also sonnen-klar ist, dass das Werk - hier also der fragliche Film - illegal im Internet angeboten wird. Das steht in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Aber um solch eine illegale Privatkopie kümmert sich der Rechte-Inhaber gewöhnlich gar nicht. Leider wird beim Herunterladen einer solchen Privatkopie das Werk auch meist gleich wieder hochgeladen ins Internet - also für die ganze Welt zu haben, potentiell für Millionen neue Lader.

Das passiert dann, wenn man vergisst, in seiner File-Sharing-Software diese Option abzuschalten: "Beim Runterladen auch gleich wieder für alle anderen Leute ins Internet hochladen"!

Der 13-Jährige hat dies offenbar vergessen - und damit die ganze Welt mit einer illegalen Kopie beglückt. Das mag der Rechte-Inhaber natürlich zu recht nicht. Und dies verstößt gegen Absatz 2 UrhG § 15 Allgemeines in Verbindung mit UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Und sobald ein Kind 7 ist, haftet es laut BGB für den Schaden, den es anrichtet. Hier geht es um UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz - also um zivilrechtliche Ansprüche,

nicht um Strafrecht, das steht weiter unten im UrhG unter Straf- und Bußgeldvorschriften und greift erst, wenn das Kind 14 geworden ist.

So ist die Rechtslage.

Nun zur Finanzlage: Wenn der Mahnbescheid nicht rechtzeitig angefochten wird, wird er rechtswirksam und gilt 30 Jahre lang. Mit 43 wird das Kind sicher etwas haben, was der Gegner pfänden kann - Gehalt oder zumindest einen PC ;-). Leider kommen dann noch horrende Mahn- und Eintreib-Gebühren hinzu plus Zinsen für die Gesamt-Forderung.

Wird der Mahnbescheid angefochten, kann es zu einer Klage plus Zivil-Verfahren kommen. Verliert man das, kommen noch die Verfahrenskosten auf den Verlierer zu, also Gerichtsgebühren, Gebühren für die gegnerischen Anwälte usw.

Daher kann es billiger werden, wenn man jetzt schon über die Forderung verhandelt - oder dies einem Anwalt überlässt, der auch noch Fehler in der Forderung finden kann, aber natürlich auch leben muss und Gebühren berechnet. Liegen die samt möglicherweise verminderter Forderung am Ende unter 1.500,- €, hat das Kind Gewinn gemacht - sonst einen noch höheren Verlust als beim Sofort-Zahlen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Der 13-jährige ist sehr wahrscheinlich deliktsfähig. Entsprechend ist ein Schadenersatzanspruch gegen das Kind wohl berechtigt.
Die Eltern müssen diesen allerdings nicht für das Kind bezahlen.

Zitronensorbet1 
Fragesteller
 16.11.2021, 07:17

Und wer bitte zahlt dann? Woher soll ein 13 jähriger 1.500 EUR haben?

AnglerAut  16.11.2021, 07:18
@Zitronensorbet1

Keiner zahlt dann. Dann gibt es einen Titel gegen das Kind und es muss später einmal zahlen.

1.500€ ist aber viel zu hoch für einen Download. Hat das Kind etwa den Film verbreitet?

Zitronensorbet1 
Fragesteller
 16.11.2021, 07:19
AnglerAut  16.11.2021, 07:20
@Zitronensorbet1

Dann ist der geforderte Betrag doch viel zu hoch. Woher soll sich der ergeben?

geheim007b  16.11.2021, 07:50
@AnglerAut

Hört sich nach Filesharing an. Schadensersatz wg. entgangenen Gewinnen durch das Anbieten der Daten (also der Schadensersatz kommt durch den Upload der Daten an andere zu stande)

AnglerAut  16.11.2021, 07:54
@geheim007b

Das hatte ich ja gefragt, wurde aber vom FS verneint.

geheim007b  16.11.2021, 22:04
@AnglerAut

vermute technische unwissenheit

Gib mal Infos? Wo hat er es runter gelden? Tauschbörse oder direkt von einem Fileserver (auch one klick Hoster). Straffähig ist er mit 13 nicht, beim Schadensersatz kommt es darauf an ob er es selbst verbreitet hat (auch ohne es zu wissen). Deliktfähig ist er, wenn es tituliert wird kann auch wenn er dann 25 ist vollstreckt werden

Von Warner Bros?!

Das riecht verdächtig, dass die gerade Dir schreiben würden.

Doch wenn ja, google mal "Abmahnwahn" und die Entscheidungen dazu. Wirst auch genug zu Minderjährigen finden. Es ist nicht einfach. Daher vertraue niemanden, der Dir hier eine schnelle Antwort zu geben scheint.

Über welche Plattform/welchen Dienst wurde das Spiel herunterladen?