File Sharing Abmahnung Gerichtsprozess?

4 Antworten

Haftbar dürftest du für den Urheberverstoß gemacht werden dürfen.(Nach

https://www.aid24.de/rechtsblog/urheberrecht-kinder-koennen-fuer-ihre-urheberrechtsverletzung-haftbar-gemacht-werden

)

Was den Schadensersatz angeht ist die Frage, ob du zum Tatzeitpunkt die Einsicht hattes, zu erkennen, dass du für das, was du tust, verantwortlich bist. (Siehe dazu §828 BGB)

Wenn ja, dann musst du auch hier Zahlen.

In diesem fall steht allerdings die Frage nachd er Höhe des Schadensersatzes im Raum. Die Forderungen unterscheiden sich ja drastisch voneinander, ich sehe nicht, wie der Kläger das rechtfertigen möchte.

Wieso fragst du das uns und nicht deinen Anwalt, der mit deinem Fall doch weit vertrauter ist? Wenn du tatsächlich damals 11 warst, bezweifle ich, dass das durchgeht.

Der Anschluss läuft über die Eltern, zwar gibt es keine Sippenhaftung- aber die Provider weisen konsequent darauf hin das mißbräuchliche Anwendungen Konsequenzen haben können.

Im Dezember 2017 erhielt ich und meine Familie eine Abmahnung,

Der Internetanschluss läuft über deine Eltern, laut Vertrag berufen sich die Anbieter auf den Vertragspartner.

Das du der eigentliche „Täter“ bist ist irrelevant, weil praktisch nicht zu beweisen. Deine Eltern gewähren dir Zugang, also tragen die bei Verstößen eine Verantwortung. Das gleiche wäre es wenn euer Nachbar sich illegale Filmchen über den Anschluss deiner Eltern ziehen würde.

Rechnet damit das ihr zahlen müsst, deine Eltern könnten über Zivilrecht die Summe titulieren, so das du denen das Geld, wenn mal möglich, erstatten musst.

Wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?