Wie siehts bei Tellonym rechtlich aus?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei kann das zwar aufnehmen, aber für die Ermittlung einer IP-Adresse und zugehörigem Namen bedarf es einer richterlichen  Verfügung, die Polizei selbst darf das ohne diese Anordnung nicht.

Wenn diese richerliche Anordnung, gibt der Provider die gefordeten Daten heraus, aber natürlich keine Daten, für die es keine Verfügung gibt.

Man brauch keinen richterlichen Beschluss, es muss lediglich im Rahmen eines Straftatsbestandes als Beweismittel genutzt werden. Und auch die Polizei hat kein Zugriff auf Tellonym. Sollte es eine Straftat sein, wird sich Tellonym schon drum kümmern. ;)

Natürlich nicht. Die Polizei kann Details zu der IP nur im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen beim Provider anfragen und dann geben sie die nicht einfach so an den Anfrager raus sondern nutzen diese für ihre Ermittlungen

Ohne rechtlichen Grund und ohne Anwalt oder auch Gericht, wo die Daten nachweislich für einen Klienten und seinen Fall benötigt werden, bekommt der da gar keine Information.

Hallo SWFlo!

Bei einem konkreten Straftatbestand (also einer Anzeige) wird die Polizei sich ne richterliche Anordnung holen und dann bei Tellonym anfragen. Die geben die IP-Adresse direkt raus, weil sie keinen Stress wollen. Dann geht die Polizei zum Provider und fragt nach den Daten.

LG
P0rtH4x0r

Aber da wird's dann vorerst scheitern, weil die das vertrauliche Informationen sind. Das geben die nicht einfach so raus

@SWFlo

Sicher?

Tellonym ist verpflichtet auf richterliche Anordnung hin die IP-Adresse rauszugeben.

Ich meine beim Provider

Die vom Provider sind genauso verpflichtet auf richterliche Anordnung hin die Daten rauszugeben.

Nein dürfen sie nicht