Ab wann braucht es einen richterlichen Beschluß?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, braucht sie nicht. Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) dürfen diese Daten anfordern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Woher Weisst du das so genau?

@Brahmi1987

Arbeiten im Rechenzentrum... und da fast täglich mit Anfragen zu tun gehabt von kleinen Polizeidienststellen bis hin zum BKA. Das mit dem Datenschutz ist aber da nicht so das Thema... wenn du als privatperson zum Einwohnermeldeamt gehst und sagst person XY schuldet dir Geld.... bekommst du aufgrund des berechtigten Interesses auch Auskunft. Bei Ermittlungsbehörden gibt es aber sogar noch eine extra Rechtsverordnung.

@geheim007b

Das man die Auskunft geben ist mir bewusst. Die Frage ist ob ein Richter diese Auskunft abgesegnet haben muss. Schließlich fällt das ja unter Datenschutz

@Brahmi1987

wie gesagt... müssen sie nicht... und fällt unter Datenschutz, aber beim Datenschutz gibt es immer das "berechtigte Interesse". Datenschutz ist nicht ultimativ, und gerade am Beispiel der Einwohnermeldeamtanfrage sieht man ja gut dass selbst Privatpersonen Auskünfte über personenbezogene Daten bekommen... und das sogar wenn man eine explizite Sperre für die Daten hinterlegt hat dort. Datenschutz ist immer eine Einzelfallentscheidung und soll vor allem auch verhindern dass pauschal alle Daten die gehen erfasst / weitergegeben werden.

@Brahmi1987

das mit dem Richter kommt vermutlich von der Idee dass er es bei einer Wohnungsdurchsuchung unterschreiben muss. Das ist aber nochmal eine ganz andere Hausnummer... und da geht es nicht um Datenschutz.

@geheim007b

Habe mir jetzt mal Paragraphen gewälzt. Du hast recht 😄

Die Abfrage der Daten hinter einer IP Adresse kommt einer Abfrage eines Pkw kennzeichnen gleich. Allerdings muss das abfragen manuell passieren.

@Brahmi1987

pkw kennzeichen ist auch ein schönes Beispiel :).

@Manuell: und wie manuell.... fast immer per FAX ;-).

Eine IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum im Sinne des Datenschutzes. Die Abfrage der IP-Adresse beim Dienst (hier: Instagram) ist also bereits eine Abfrage eines personenbezogenen Datums und bedarf meiner Ansicht nach eines richterlichen Beschlusses. Der nächste Schritt, die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Internetanschluss, sowieso.

Möglicherweise bestehende Ausnahmen hat Still bereits erwähnt.

Sogar privatperonen können personenbezogene Daten z.B. beim Einwohnermeldeamt anfordern wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Ermittlungsbehörden haben da noch mehr rechte.

@geheim007b

Ich spreche ausschließlich vom Internet und von Behörden.

Die Polizei muss erstmal jeder Anzeige nachgehen und bei allem was mit dem Internet zu Tun hat bekommen die ganz schnell die IP heraus. Das sowas bei einer Internet Straftat nicht gemacht wird oder es abgelehnt wird dieses zu tun habe ich noch nicht erlebt bzw noch nie davon gehört.

Ohne VPN Anbieter der nicht Trackt wird da zumindest weiterermittelt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Was genau meinst du mit deinem letzten Satz?

@Brahmi1987

Naja wer im Internet anonym bleiben will oder direkt mißt vor hat der sollte Ein Gutes VPN benutzen, wenn nicht dann kann man eine Straftat auch gleich in der Polizeiwache begehen.

Die Polizei muss erstmal jeder Anzeige nachgehen.

Das ist schonmal im Grundsatz falsch.
Man muss unterscheiden zwischen Antrags- und Offizialdelikt, resp. Strafantrag und Strafanzeige.

Eine Beleidigung nah § 185 StGB z.B. wird nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt. Ausnahme besteht, wenn besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Ein solcher Antrag kann auch nur vom Geschädigten gestellt werden. Erhält die Polizei Kenntnis über einen Dritten (" Ich habe gerade gehört wie mein Nachbar den UPS-Fahrer als A...loch bezeichnet hat"), muss sie dem nicht zwangsläufig nachgehen.

Von Amts wegen automatisch verfolgt werden Offizialdelikte wie z.b. die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB. Dabei hat der Geschädigte gar keinen Einfluss auf die Erstattung der Strafanzeige.

@ZuumZuum

Okay, ich fang mit dir nicht an zu diskutieren da nach deiner Aussage der Polizist der die Anzeige aufnimmt bereits entscheidet ob es sich um eine Straftat handelt oder nicht.

P.S. Für den Nächsten der unrecht hat :https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Strafanzeige+erstatten-6000235-leistung-0

Ich hab mal das wichtigste Zitiert:

Polizeiliche Ermittlung

Die Anzeigenerstattung ist für Sie kostenlos. Haben Sie eine Anzeige erstattet, ist die Polizei zur Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Je nach Ermittlungsergebnis kann es zu einer gerichtlichen Verurteilung, einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch kommen.

Grundsätzlich mache ich solche Äußerungen nur wenn ich das von einer Verlässlichen Quelle habe und ein Bundesland sehe ich als solche.

Schönen Tag dir noch 🤘

Ja. M.E. benötigte die Polizei einen richterlichen Beschluss. Bei Gefahr im Verzug, also dann wenn z.B. Leben oder Gesundheit gefährdet sind, kann sie auf alle Fälle sofort tätig werden und danach die Genehmigungen einholen.

Die IP-Adresse rücken die Provider sofort raus, die dazugehörigen Anschlussdaten nur auf richterlichen Beschluss.