Wie schreibe ich ein Brief an das Finanzamt?

6 Antworten

Eigentlich kannst du dir die Mühe sparen, denn hins. deiner Gewerbeabmeldung erhält das Finanzamt aus dem Rathaus eine eigene Ausfertigung und kommt dann von alleine auf dich zu (Fragebogen zur Gewerbeeinstellung) 

Ja, das Finanzamt kann damit etwas anfangen.

Kannst du so schreiben. Ein paar Tipp- und Zeichensetzungsfehler könnte man korrigieren. Aber die Leute vom Finanzamt (von Behörden generell) wissen, dass nicht jeder Bürger ein Heimatdichterdiplom hat.

Inhaltlich kann ich zu dem Brief nichts sagen. Mich irritiert aber, dass du schreibst, dass du wegen Arbeitsunfähigkeit arbeitslos bist. Das geht eigentlich nicht. Leistungen für Arbeitslose gibt es, wenn sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es Krankengeld (wenn versichert).

Steuer-Nr. und ggf ID-Nr. nicht vergessen.

Tipp von mir: Gegenüber Behörden kann man sich Höflichkeitsfloskeln und alles Umschweifige schenken. "hiermit möchte ich Ihnen mitteilen" kann ersatzlos entfallen. Auch die Gründe, warum du dein Gewerbe abgemeldet hast, gehen das FinA wohl eigentlich nichts an. Und im Voraus bedanken braucht man sich bei Behörden schon gar nicht. Zum Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ... habe ich mein Gewerbe abgemeldet (s. Anlage).

Freundliche Grüße

Blueknall

Damit ist alles gesagt und der Finanzbeamte hat mehr Schlafzeit zwischen den Pausen.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn man mit einem Behördenmitarbeiter persönlich einen netten Kontakt hatte und einen Brief ausdrücklich an ihn adressiert. Da kann man sich dann schon mal für das "freundliche" Gespräch oder sein "Entgegenkommen" bedanken. Aber auch da nicht zu dick auftragen und keine zu breite Schleimspur hinterlassen. Und wenn der Kontakt leider nicht nett war, auf jeden Fall sachlich bleiben. Auch Godzilla möchte sehr geehrt und freundlich gegrüßt werden.

nein, nicht ganz.... hiermit möchte ich Ihnen mitteilen...finde ich komisch, machen aber viele, du möchtest nicht nur, du tust es... als. hiermit teile ich Ihnen mit, das ich seit dem .... arbeitsunfähig bin.

Im Angang finden Sie die Gewerbeabmeldung. (worauf soll sich "diese" beziehen). Wofür bedankst du dich im Voraus (mit einem r) und ohne Smiley. 'Mit freundlichen Grüßen" dann ganz unten.

Sven2506  19.07.2015, 14:42

danke im voraus sollte für uns sein ;)

blueknall 
Fragesteller
 19.07.2015, 16:10
@Sven2506

Danke:D

ja, hab ich auch gemeint,D

da muß ich wfwbinder Recht geben. Evtl. mußt Du auch die zuvor erhaltene Vorsteuer wieder zurückzahlen. Dann eine EÜR abgeben.

Restwerte der Fa. auch bewerten. Möglichst nicht zu niedrig, denn dann wird das FA mißtrauisch. Daraufhin ergibt sich meist ein Gewerbegewinn.

Dieser ist zu versteuern & darauf die UST zu zahlen. In einer weiteren Buchung gehen dann die Restwerte in Dein Privatvermögen über.