Einspruch gegen Strafbefehl: Reicht das oder sollte ich noch was ergänzen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Ja, das reicht so 80%
Nein 20%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, das reicht so

Kannst du so machen. Mit Einschreiben und Rückschein schicken. Nicht vergessen, den Brief zu datieren.

Einzige Korrektur: "... dem mir zur Last gelegten Sachverhalt..."

Ja, das reicht so

Reicht erstmal. Je nachdem, um was es geht, ist es sinnvoll, auch zu erklären warum man das tut. Aber das musst Du wissen.

Straftäter. Gegenfrage: Warum begehst Du strafbare Handlungen und schädigst damit andere und die Gesellschaft? Bleib friedlich, dann hast Du den Ärger nicht, und erst recht nicht Deine Opfer.

HadiB22  17.07.2020, 18:30

Ja ist so

Kommt drauf an, was du erreichen möchtest.

Den Einspruch brauchst du nicht zu begründen; es reicht also, dass du ihn, wie du es getan hast, bekannt gibst.

Das reicht zumindest um die gewünschte Wirkung zu erreichen. Die andere Frage ist, ob das sinnvoll ist.