Kündigung 3 Monate vor Monatsende Formulierung?

4 Antworten

Ist nicht richtig.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein
Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.05.2017.

Wenn Du eine Kündigungsbestätigung möchtest empfiehlt es sich gleich eine Kopie/Zweitschrift auf der der AG den Erhalt bestätigen möchte und einen an dich adressierten und frankierten Rückumschlag beizulegen.

Denn der AG ist nicht verpflichtet die Kündigung zu bestätigen.

Ähm...Du kündigst zum 28. Februar und willst bis 31. Mai arbeiten gehen?

Du willst wohl eher jetzt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, oder?

Dann musst Du das auch so schreiben... "Ich kündige das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.05.2017."

Die Kündigung muss dann bis spätestens 28.02. dem Arbeitgeber vorliegen.

Am besten ist es, die Kündigung persönlich zu überreichen und sich den Empfang auf einer Kopie mit Unterschrift und Datum bestätigen zu lassen.

Du schreibst besser:

Sehr...hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.05.2017.

Du solltest im Schreiben auch gleich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen und, falls vorhanden, den Freizeitausgleich für Urlaub/Überstunden beantragen.

Wenn Du die Kündigung nicht selbst abgeben willst (dann auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen), solltest Du den Brief per Einwurfeinschreiben schicken.

Der AG muss die Kündigung spätestens am 28. Februar erhalten, sonst kannst Du nicht mehr zum 31. Mai kündigen. Bitte beachte daher auch die Postlaufzeit.

Wenn Du die Kündigung nicht selbst abgeben willst und der Postweg evtl. zu lang/unsicher ist, kannst Du den Brief auch selbst einwerfen. Nimm dann einen Zeugen mit der den Inhalt des Briefes kennt.

 

nein - Du kündigst das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.05.2017

Warum willst Du eine Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes? Du hast ihn doch selbst schon genannt!