3 Antworten

Tatsächlich sind die Verhältnisse noch schlimmer als Du geschildert hast.
Es muss noch nicht einmal eine Straftat vorliegen, damit ein Richter einen Menschen gemäß StGB § 63 in Sicherungsverwahrung einsperren kann.
Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei und kann hierbei immer auf den so genannten "Anscheinsbeweis" zurückgreifen.
Wenn ein Richter der Meinung ist, dass vorgelegte Beweise nicht zu berücksichtigen sind und Zeugen nicht gehört werden müssen, weil nach seiner Vorstellung, die Sache auch ohne diese Beweise klar entschieden werden könne, greift er zur Methode des „Anscheinsbeweises“.

Rechenschaft darüber abzulegen, inwiefern dieser Anscheinsbeweis sich von einer Willkürbeurteilung mit einer angedichteten Straftat unterscheidet, wird von einem Richter nicht verlangt.

Mit Bürgern, die diese Behandlung nicht hinnehmen wollen und noch während des Prozesstermines lauthals protestieren, wird kurzer Prozess gemacht. Der Richter kann sie auf der Stelle wegen angeblicher Richterbeleidigung zu Kerkerhaft und hohen Geldstrafen verurteilen, so dass es für Bürger nicht sinnvoll ist, sich während eines Prozesses ungefragt zu Wort zu melden.

Ob ein Richter sich freiwillig an die Gesetze hält, bleibt ihm überlassen.

Und für den Fall, dass es aufgrund des öffentlichen Aufsehens tatsächlich nicht mehr zu vermeiden ist, dass ein Mitglied der Justiz strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll, hat sich die Richterlobby ein probates Gegenmittel ausgedacht.

Sie haben es so eingerichtet, dass das normale Strafrecht für Richter nicht gilt und diese nicht belangt werden können.

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Latexslipmann  20.11.2022, 09:40

Da hast du absolut Recht genauso ist es.

Das hat nichts mit einem menschlichen Rechtssystem zu tun. Und es ist ein Skandal dass solche nazi-paragraphen überhaupt in einer Demokratie angewendet werden dürfen das muss verboten werden....... Paragraph 63 StGB wurde 1933 von den Nazis erschaffen und ist bis heute gültig......... Paragraphen die von einem verbrecherischen nazi-receiver schaffen wurden gehören nicht in eine Demokratie..... Ist aber leider traurige Realität..

Oft landen dann vollkommen unschuldige Menschen in der Psychiatrie wie z.b damals Gustl mollath....... Dem es nur mit Hilfe der Bevölkerung nach ca 8 Jahren gelang letztendlich aus dem irrenhaus entlassen zu werden....... Sonst wäre er immer noch zu Unrecht darin eingesperrt oder inzwischen im irrenhaus verreckt.... Ich habe in der Psychiatrie einige elendig verrecken sehen und andere haben sich aufgehängt....... Denn ich war selbst zu Unrecht nach Paragraph 63 eingewiesen worden...... Meine Revision hatte aber Erfolg und der Bundesgerichtshof hat meine 63er Paragraphen aufgehoben sonst wäre ich jetzt wahrscheinlich längst tot und könnte das hier gar nicht schreiben.

Hallo,

deine Fragestellung ist nicht eindeutig. Eine Zwangseinweisung (ich kenn jetzt nicht deine Ausführung nach 63 ohne weitere Eingaben) geht nur - und da kenne ich mich aus, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung aktuell besteht. Da kommt entweder der Facharzt, oder das Ordnungsamt mit dem Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst - vor Ort heraus und überprüft die Situation. Wenn deine Freundin vor drei Monaten Schluss gemacht hat oder sogar aktuell, rechtfertigt das keine Strafsituation, und auch keine Körperverletzung und sonstige Strafverletzungen. Hier wärest du ganz allein verantwortlich und das wird ganz böse bestraft. Zurecht! Rechtlich wird eine Ausnahmesituation, z.B. Trennungssituation gerichtlich keineswegs anerkannt, weil es kein Grund ist. Deinen Link habe ich jetzt nicht erfolgt. Aber wegen einem "Schlag ins Gesicht" sitzt niemand ein, sondern wird nur einfach wegen Körperverletzung bestraft! Ein Schlag ins Gesicht mit übersichtlicher Todesfolge, z.B, weil jemand das Dach herunterstürzt ist natürlich anders. Körperverletzung, wie ein Schlag ins Gesicht, wird aber zu Recht schon mit einer Freiheitsstrafe (wenn - je nach Vorstrafe) schon mit Haftstrafe - womöglich auf Bewährung - behandelt.

LG Shoshin

Latexslipmann  20.11.2022, 09:48

Dieser Schlag ins Gesicht reicht aber einem Richter schon aus um ein psychologisches Gutachten anfertigen zu lassen....... Ein Gutachter behauptet dann standardmäßig das von diesem schlägertypen in Zukunft erheblichste Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen...... Unter Richter hält sich an dieses Gutachten und sperrt ihn dann nach Paragraph 63 eventuell für immer in die geschossene Psychiatrie ein..... Mit dem Ziel auf diese Art die Bevölkerung vor diesem gefährlichen Monster zu schützen..... Obwohl dieser Mensch wahrscheinlich in Wirklichkeit harmlos ist.

Oft können Richter Straftaten nicht beweisen und versuchen es auch gar nicht mehr..... Das Ziel vom Richter ist es immer den Angeklagten wegzusperren und das schafft er auch ohne Beweise........ Dazu muss nur ein Gutachter behaupten dass der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit ist nach Paragraph 63 StGB....... Dann spärrt das Gericht in eben ein umso die Allgemeinheit vor ihm zu schützen....... Es ist dem Richter auch egal ob dieser Mensch wirklich gefährlich ist hauptsache er hat sein Ziel erreicht und konnte ihn auf diese Art wegsperren...... Denn das wegsperren ist immer das Ziel der Richter im Gegensatz zu rechtsanwälten und da ist einem Richter auch jedes Mittel recht auch illegale unmenschliche nazi-mittel werden dann angewendet.... Paragraph 63 StGB ist ein Nazi Paragraph das kann man bei Wikipedia nachlesen und Richter die so ein Paragraph anwenden sind für mich Nazis

bei Paragraph 63 StGB reicht es schon aus wenn das Gericht der Überzeugung ist dass der Angeklagte die Straftat begangen hat und ein Gutachter behauptet dass er in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich sein wird....... Das Gericht muss keine Beweise haben für diese Straftat Behauptung....... Die Straftat gilt dann schon als erwiesen wenn das Gericht davon überzeugt ist dass du Angeklagte sich Straftat begangen hat..... Das Gericht braucht also keine Beweise sondern muss nur von der Schuld überzeugt sein.

Wenn also z.b sechs Leute behaupten dass der Angeklagte die Straftat begangen hat dann sieht es das Gericht als bewiesen an.... auch wenn er in Wirklichkeit die Straftat gar nicht begangen hat..... Und wenn ein psychologischer Gutachter drauf tragt wird für den Zustand seines Denkens.... Und der Gutachter dann behauptet dass der Täter auch in Zukunft gefährlich sein wird..... Dann reicht das für das Gericht schon aus um den Angeklagten eventuell für immer in die geschlossene Psychiatrie wegzusperren.

Darum passiert es leider immer wieder dass Leute vollkommen zu Unrecht für immer weggesperrt werden so wie es z.b. Gustl mollat passiert ist.

Das ist unmenschlich und falsch aber dieser Paragraph 63 hat das Recht dazu..... Das liegt daran dass dieser Paragraph damals 1933 vor der Nazis erschaffen wurde und bis heute gültig ist..... Dieser Paragraph der also von einem verbrecherischen diktatorischen Nazi-Regime erschaffen wurde ist in dieser heuchlerischen Demokratie immer noch gültig....... Es ist ein menschenunwürdiger paragraph der selbstverständlich zu einem menschenunwürdigen Urteil führt..... Da lässt sich leider nichts dran ändern......... Es wird aber höchste Zeit dass dieser Paragraph vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verboten wird...... Denn es ist ein Nazi paragraph und gehört nicht in eine Demokratie..... Leider gibt es mehrere solcher Nazi Paragraphen immer noch in unserem Rechtssystem.

Das Paragraph 63 StGB ein Nazi Paragraph ist kann man bei Wikipedia nachlesen da steht es schwarz auf weiß geschrieben.

Woher ich das weiß:Recherche