Wie bekommt man einen § 63 StGB Eintrag aus dem Strafregister raus?

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Eintragungen im Bundeszentralregister unterliegen der Tilgung. Dies dient zum Zweck, dass Straftaten, nach einem Ablauf gewisser Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden und von den Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden.

Jedoch sieht das Bundeszentralregister hier Ausnahmen vor:

Ausgenommen von der Löschung und Tilgung im Bundeszentralregister sind

  • Eine lebenslange Freiheitsstrafe
  • Anordnung einer Sicherheitsverwahrung
  • Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Die dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis


  • Jedoch kann hier im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Tilgung im Einzelfall angeordnet werden. Dies ist aber gerade bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Anordnung der Sicherheitsverwahrung oder der Anordnung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kaum in der Realität bisher geschehen. Mir ist kein Fall jetzt auf Anhieb bekannt, wo ich mitbekommen habe, dass bei einem Probanden dieses nachträglich gelöscht wurde.

    -Juristendeutsch-

Eine solche Löschung ist nur aufgrund psychiatrischer Gutachten denkbar die den Nachweis erbringen dass das zugrunde liegende Gutachten falsch war. Das ergibt die Logik. 

Eine Ausnahme mag es bei Gutachten geben die auf Drogeneinfluss abzielen. In dem Fall reicht aber der alleinige Nachweis der Drogenfreiheit über einen noch so langen Zeitraum in der Regel nicht aus. 

Ich fürchte, ich habe gerade aus dem Kopf zitiert aber ich erinnere nicht von wo. 

Nach meiner Kenntnis werden diese Eintragungen nicht getilgt. Bei anderen Eintragungen gilt die Frist nach Höhe der Strafe. Am besten Anwalt fragen.

Ich glaube solche Einträge bleiben im Strafregister.