Was passiert, wenn 13jährige Straftaten begehen?

7 Antworten

Dem Kind passiert rechtlich gesehen nichts, da es noch keine 14 Jahre alt ist.

Es kann sein, was aber auch unwahrscheilich ist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, denn einen 13jährigen Jungen muss man nicht mehr ständig beaufsichtigen. Deshalb kann man die Eltern wahrscheinlich auch nicht zur Rechenschaft ziehen.

Es kann aber durchaus sein, dass sich das Jugendamt einschaltet. Die prüfen die häusliche Situation und können notfalls den Jungen in eine Wohngruppe stecken, wo er Regeln lernt.

Also im strafrectlichen Sinne bleibt es ohne Folgen, da § 19 StGB Kinder unter 14 für schuldunfähig erklärt. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht kann man die bekannten Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder", unberücksichtig lassen, da dies juristisch falsch ist.

Allerdings könnten Probleme mit den Sozial-, bzw. Jugendbehörden auftreten, da eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vorliegen könnte, wenn die Kinder strafrechtlich relevante Handlungen vollziehen. Dies ist dann allerdings im Einzelfall zu prüfen und sollte nur bei schwer wiegenden Vorfällen von Relevanz sein

Der 13 jährige kann strafrechtlich nicht für seine Tat belangt werden, denn erst ab 14 Jahren ist man nach Jugendstrafrecht strafmündig. Für die entstandenen Schäden muss man aber dennoch zivilrechtlich aufkommen. 

er bekommt keine strafe, aber für zivilrechtlichen schadensersatz kann er schon haften

dann bezahlt er es halt, wenn er geld hat, mit zinsen

JannikLPS123 
Fragesteller
 27.06.2016, 22:38

Ahhh ok :D Danke ^^

ctest  27.06.2016, 23:25

... und kommt vielleicht in eine Erziehungsanstalt. Das ist dann auch für seine Eltern eine ganz grosse "Strafe" ... "unser Kind ist in einer Erziehungsanstalt, weil wir zu blöde waren, es anständig zu erziehen" ... tolle Vorstellung. Und das "Kind" kann dann später in seinen Lebenslauf schreiben .. x Jahre Kindererziehungsanstalt... einfach toll.

RechteMitte  28.06.2016, 01:16
@ctest

so schnell nicht und man schreibt das einfach nicht rein

Die Sippenhaft wurde mit Beendigung  des 3. Reiches  abgeschafft.  Deshalb kann man nur für seine eigenen Taten zur Verantwortung  gezogen werden.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres  ist man strafmündig.  Taten,  die vorher begangen  werden,  sind nicht deliktfähig.