Wie oft muss ich meinem Treuhänder Kontoauszüge vorlegen?

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Grundsätzlich müssen Sie Kontoauszüge nur auf Verlangen vorzeigen. Das wird aber selten gemacht. In der Regel immer dann, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögen auf dem Konto gebildet wurde. Nach Einstellung des Verfahrens (§200 InsO)können Sie aber wieder Vermögen bilden. Bei einem Einkommen von 1200,- und alleinstehend müssen 150,40 abgeführt werden.

meinereins  11.01.2010, 20:52

Und was passiert dann? Ich mein, wenn Vermögen gebildet wurde? Was macht dann der Treuhänder? Und wie sieht das aus wenn`s ein Gemeinschaftskonnto ist wovon der eine Eigentümer nicht Insolvent ist?

paps1959  12.01.2010, 19:19
@meinereins

Grundsätzlich gehört Neuvermögen zur Masse, der Th wird also die Herausgabe verlangen. Wir reden hier aber nicht von 100,- Euro.

Ein gemeinsames Konto ist unter der beschriebenen Situation immer das schlechteste was einem passieren kann. Ich würde schnellstmöglich versuchen getrennte Konten zu führen. PS: Der Partner hätte bei einem Herausgabeverlangen des TH die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass es sein Vermögen ist.

Am besten ist du nimmst zu deinem Treuhänder kontakt auf und er/sie erklärt dir alles notwendige. Dir ist aber auch bewusst das diese Sache bis zu 7!! Jahre dauern kann. Es sei denn du schaffst es eher Schuldenfrei zu sein( zb.du bekommst nen gutbezahlten Job). Aber deine Kontoauszüge wirst du regelmäßig vorlegen müßen( ca.1/4jählich), und alles was du über einen bestimmten Satz verdienst bekommt der Treuhänder für deine Gläubiger( ich weis jetzt nicht genau wie hoch der Selbstbehalt ist so ca.980€). Damit mußt du dann auskommen. Was nicht heist,das du nicht Extrakosten(bedingte Mehrausgaben) geltent machen kannst. LG

sooft er das von dir verlangt!DU bist auskunftspflichtig!

Nur wenn es das ausdrücklich verlangt,sonst nicht.