Betriebskostenrückerstattung bei Privatinsolvenz

8 Antworten

solange ihr euch im eröffneten insolvenzverfahren befindet, also noch nicht in der wohlverhaltensphase seid, gehört die nebenkostenrückerstattung zur insolvenzmasse und muss von eurem vermieter oder euch an den iv abgeführt werden. das gilt übrigens auch für steuerrückerstattungen.

mit dem ende des insolvenzverfahrens (meist so nach ein bis zwei jahren ab eröffnung) und ab dem beginn der wohlverhaltensphase gehören solche nachzahlungen wieder euch, denn dann dürft ihr auch wieder vermögen bilden. das ergibt sich aus der insolvenzordnung.

viele grüße bogard

Alles was ihr monatlich an Geld bekommt, was über dem Betrag liegt, den ihr monatlich behalten dürft für den Eigenbedarf, muss der Treuhänder bekommen. An eurer Stelle würde ich doch einfach Kontakt mit dem Treuhänder aufnehmen. Das ist euer Ansprechenpartner in den nächsten Jahren für solche Sache. Er entscheidet, das wird nicht hier entschieden und nicht auf Google. Wendet euch an den Treuhänder !

Moin,

das einzig Unklare wird sein, dass grade diese Erstattung aus Zahlungen vor der Inso kommen.

Der VM solls verrechnen und fertig.

Künftog ist die sache aber klar.

dann kannste auch Rückerstattungen behalten.

Künftige Abschläge o. Vorauszahlungen werden ja schon aus dem Pfändungsfreien Einkommen beglichen.

Erstattungen daraus können nicht 2x gepfändet werden.

Für Diesen Fall einfach verrechnen lassen.

Andernfalls wäre der vermieter ja, wenn die Abschläge zu gering gewesen wären zum Insolvenzgläubiger geworden.

Das Geld kann und darf er nicht Einbehalten. Ab einen gewissen Wert kann er das ,liegt dieser drunter dann nein . Einfach mal Nachfragen wie hoch dieser Wert ist.

Stimmt nicht. Die beiden haben einen Betrag monatlich zur Verfügung. Alles was darüber hereinkommt an Geld, fällt an den Treuhänder. Ich kann doch nicht Insolvenz machen und dann weiter in Saus und Braus leben.

@truxumuxi

@truxumuxi - Richtig!!

Wo ist hierfür die rechtliche grundlage definiert! Wie kommst Du darauf das er das nicht darf und oder kann! Er hat vorerst die Macht über jegliches Geld was in dieser Familie, dem Insolventen Menschen zukommt.

Hallo ich habe auch dazu eine frage,ich bin auch heute in so eine large gekommen. ich habe bei meiner wohngesellschaft eine summe von 1400 euro bin aber in der privatinsolvenz.

die wohngesellschaft sagt mir die können mir dieses guthaben nicht überweisen oder auszahlen weil ich in der insolvenz bin.ich gleich schuhe an und ab ins insolvenz büro,ich habe den gesagt das ich nicht mehr als 7,50 euro die stunde verdiene und das noch brutto ich benötige die rückzahlung.

die zuständige sachbearbeiterrin war natürlich nicht da.aber die vertretung meinte folgenes das ich das geld in mein fall wieder bekommen könnte weil ich in der Restschuldbegleichungsverfahren bin. kennt sich da einer aus ob das stimmt?