Wie laut darf meine Nachbarin "Gesang" üben?

5 Antworten

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Ich musste bei der Beschreibung der "Gesangsübungen" wirklich schmunzeln. Sehr schön beschrieben und es kann sich bestimmt jeder das Ausmaß dieser Singerei vorstellen. Natürlich hat deine Nachbarin das Recht zu singen, aber bitte in Zimmerlautstärke. Da sie zu einem klärenden Gespräch nicht bereit ist (möglicherweise haben sich schon andere beschwert?) hilft nur ein netter Brief an den Vermieter mit der Bitte Abhilfe zu schaffen, da du ansonsten die Miete kürzt. Das sollte helfen, denn wenns ums Geld geht, werden Vermieter wach. Möglicherweise mal bei den Nachbarn nachfragen, wie sie das ganze sehen und wenn schon von anderen Beschwerden gekommen sind, können sie den Brief gleich mit unterschreiben. Ich hatte während ich noch Mieter war, ein ähnliches Exemplar. Alle Mieter des Hauses haben mit unterschrieben. Der Vermieter reagierte ganz schnell......

rosehip  26.08.2012, 11:11

Diese Antwort ist nicht richtig. Gesangsschüler: Bitte nicht abschrecken lassen, ihr habt auch ein Recht auf Übungszeiten, in denen man euch dann durchaus auch hören darf.

StupidGirl  26.08.2012, 12:59
@rosehip

Aber nicht im Dauerzustand und jederzeit.

rosehip  03.09.2012, 04:16
@StupidGirl

Siehe mein Beitrag unten.

Also enn sie das täglich macht und dass in dem Zeitraum von 19-22 Uhr und es wirklich laut ist, wäre ich schon an ihrer Klingel und hätte ihr mal klar gemacht dass das kein Dauerzustand ist und ihr geraten eine andere Location zu singen aufzusuchen, falls sie diesem nicht nachkommen sollte nochmal hingehen und ihr verklickern dass das rechtliche Konsequenzen nach sich zieht und du jetzt zur Polizei gehst und danach direkt Anwalt einschalten. Nachbarschaftskrieg ist alltäglich in Deutschland und leider sind immer mehr Störenfriede uneinsichtig. Suche das Gespräch also wenn sie das nächste Mal singt runtergehen, Sturm klingeln und zur Rede stellen, falls das nicht hilft Polizei rufen und den Polizisten einmal vorführen wie laut das sich in deiner Wohnung anhört. Man sagt zwar ab 22 Uhr ist Nachtruhe aber man darf sich vorher auch nicht unsittlich laut verhalten. Einmal alle paar monate eine Party feiern am Wochenende ist keine Störung aber dauernder Gesang schon und wenn es andere Mieter beeinträchtigt sow ie dich ist es Zeit zu handeln.

Wir hatten damals als wir noch in einem Wohnblock wohnten einen Bohrmaschinen-Fetischisten über uns wohnen der hat jeden Abend von 18-23 Uhr die Bohrmaschine in den Stahlbeton gehämmert. Erst hatten wir einge unfreundliche und fruchtlose Gespräche mit ihm wo er auf höfliches Anfragen immer gereizt und sehr aggressiv reagiert hatte und mir (als Frau) mehrfach Prügel angedroht hatte. Wir haben ihn daraufhin angezeigt und vor Gericht geschleift mit dem Erfolg dass er ausziehen musste und wir eine kleines Schmerzensgeld bekamen, ein Glück sind wir vor ihm ausgezogen.

wenn sie wirklich nicht mit sich reden lässt, wäre vermutlich der einzige weg eine anzeige wegen ruhestörung. das würd ich aber als letzten ausweg sehen

Wohnst du ev. in der Sobieskigasse in Wien? Wir haben exakt das gleiche Problem mit der Nachbarin unter uns! Wenn ja, können wir mal gemeinsam einen "Kriegsrat" abhalten. Wenn nein, freuen wir uns ebenso über gute Ratschläge im Umgang mit speziellen Nachbarn.

sie darf zwischen 6-22uhr solaut singen wie sie will da kannst du leider nix dran machen

StupidGirl  17.08.2012, 15:57

falsch, sie muss Zimmerlautstärke einhalten. Sonst dürfe ja jeder seine Musikanlage in dieser Zeit auch so laut aufdrehen wie er will.

GuteNiene70  17.08.2012, 16:03

Ja sofern dass so alle 6 Monate mal vorkommt aber regelmäßig gilt als Ruhestörung übelste Sorte, sowas muss man zu keiner Tagezeit hinnehmen. Solchen Leuten muss einhalt geboten werden, sonst lernen die nie dass es die Ruheregeln aus einem guten Grund gibt und sich JEDER dran zu halten hat.

rosehip  26.08.2012, 11:05
@GuteNiene70

Nein! Das ist nicht richtig. Semiprofessioneller Gesang darf auch 2 Stunden täglich ausgeübt werden, solange dies ausserhalb der Ruhe- und Nachtzeiten geschieht. Um vernünftig singen zu lernen ist ein regelmäßiges Training nötig, das sich für Laienohren oft nicht unbedingt angenehm anhört. Sie singt ja nicht, um zu unterhalten, sondern um zu üben. Viele Gesangsübungen müssen nicht zwingend so laut ausgeführt werden, aber für manche ist es durchaus erforderlich, denn auch Volumen muss trainiert werden - und diese Übungen macht man nicht nur 4 Wochen lang.

Das erlaubte tägliche Singen semiprofessioneller Schüler oder auch professioneller Sänger bezieht sich auch auf das Erlernen bzw. Spielen eines Instrumentes. Wenn die Dame Saxophon, Karinette, Violine oder Klavier spielen würde, wäre es gar nicht vermeidbar, dass die Nachbarn das während der Übungszeiten mitbekommen.

"Zimmerlautstärke" (so dass es in der Nachbarwohnung nicht wahrgenommen wird) muss und kann hier beim Üben nicht eingehalten werden. Auch der hobbymäßige Klavierspieler darf täglich 2 Stunden (immer ausserhalb der Ruhezeiten!) spielen, da das Musizieren und SIngen zum Bedürfnis und Recht des Menschen gehört. Mieter haben das hinzunehmen wie sie auch spielende Kinder tolerieren müssen. Das 2-stündige Aufdrehen der Stereoanlage allerdings ist dem nicht gleichzusetzen, denn es ist lediglich Musik-Konsum, kein eigenes Musizieren.

Zimmerlautstärke gilt insbesondere für andere Beschäftigungen: für das ganz normale Alltagsleben (ausgenommen: spielende Kinder), den Fernseher - oder die Musikanlage, die Musik lediglich zur Unterhaltung spielt. Gesangstraining fällt nicht unter "private Unterhaltung" - und auch die Nachbarn muss es nicht zwingend "unterhalten" - es sind eben Übungen!

Dass die Übungen einer Gesangsschülerin sich den selben "Gesetzmäßigkeiten" anzupassen haben, denen auch das Abspielen von Unterhaltungsmusik unterliegt, ist Quatsch. Eine Gesangsschülerin darf 2 Stunden täglich üben - so wie es eben gerade erforderlich ist, mit allen nervtötenden Aufs und Abs und Wiederholungen, die dazu gehören. Über die ÜbungsZEITEN kann und sollte man reden, denn es gibt immer Zeiten, in denen nicht alle Nachbarn gerade ihren Feierabend genießen wollen. Wenn es gar nicht geht, weil z.B. Nachtschichtler oder Kranke im Haus leben, kann sich eine Gesangsschülerin auch um räumliche Ausweichmöglichkeiten bemühen. Oft kann man nach Absprache z.B. einen Raum der Gemeinde regelmäßig nutzen. Da kann man einfach mal nett fragen, damit die Nachbarn auch mal entlastet sind.