Wie lange kann ich auf Rückzahlung von Sicherheitseinbehalt lt. Mietvertrag warten?
Das Amtsgericht Hamburg (45 C 74/02, Urteil vom 16.12.2002, MieterJournal 1/2003 S. 10) setzt eine Frist von 3 Monaten an, um Kaution abzurechnen und sie zurückzuzahlen bzw. freizugeben, die je nach den Umständen des Einzelfalls kürzer oder länger sein könne.
Aber welche Regeln gibt es für Sicherheitseinbehalt?
Ein Anteil von Kaution abzüglich Sicherheitseinbehalt wurde bereits schon vor einem Monat ausgezahlt? Wie lange kann ich warten? Hausmeister konnte nur pauschal sagen: wenn alle Betriebskosten und Ansprüche vollständig abgerechnet werden.
3 Antworten
Hausmeister konnte nur pauschal sagen: wenn alle Betriebskosten und Ansprüche vollständig abgerechnet werden.
Ist der Hausmeister Dein Vermieter?
Sind bei noch nicht fälligen NK-Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten darf der Vermieter dafür einen angemessenen Teil der Kaution bis zur letzten Abrechnung einbehalten.
Im E-Fall mußt Du etwa 23 Monate auf die restliche Kaution warten.
Angenommen Vertragsende war der 31.01. 2016. Abrechnungszeitraum ist der 01.01. - 31.12. Dann hat der Vermieter Zeit bis 31.12.2016 die Abrechnung für 2015 und bis 31.12.2017 die Abrechnung für 2016 zu erstellen.
Amtsgerichtsurteil kannst Du in die Tonne treten. Gilt jeweils nur für den EInzelfall.
Der Hausmeister hat recht, auch wenn die Auskunft sehr pauschal klingt. Niemand kann jetzt wissen, wann z. B. im Lauf des Jahres 2017 Deine Abrechnung für 2016 fertig gestellt wird.
Aber welche Regeln gibt es für Sicherheitseinbehalt?
Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.