Nachzahlungen trotz Pauschale?

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in 3.2 steht dass mit der Pauschale die Nebenkosten "abgegolten" sind.

"Wenn Mieter und Vermieter eine monatliche Nebenkosten-Pauschale vereinbart haben, sind mit der Zahlung dieses Pauschalbetrages die Nebenkosten abgegolten. Eine zusätzliche Nebenkosten-Abrechnung ist dann unzulässig. Ob diese Pauschale zur Deckung der Kosten ausreicht, ist dabei Risiko des Vermieters. Fallen die Nebenkosten geringer aus, muss die Nebenkosten-Pauschale entsprechend herabgesetzt werden."

Quelle: http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-nebenkostenabrechnung.html

Auch wenn sich die Nebenkostenpauschale erhöhen kann, geht das in diesem Fall nur durch einen der unter 3.4 genannten Gründe. Allerdings ist nichts davon hier der Fall.

Bei einer vereinbarten Pauschale für Betriebskosten gibt es keine Abrechnug und keine Nachzahlung und keine Gutschrift. Eine Anpassung ist nur möglich, wenn ausdrücklich so vereinbart. Trotzdem gibt es keine Abrechnung.

Nein, er kann keine Nachzahlung mehr verlangen. Genausowenig wie du eine Rückzahlung der evtl zuviel gezahlten Heiz und Nebenkosten verlangen kannst.

Das sagt der § 3.2 in deine List klar aus.