Wie schnell überweißt Jobcenter Kaution von 270 wenn Einzug 01.09?

5 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter die Übernahme der Miete genehmigt hat. Wie schnell das Amt zahlt, kann ich dir auch nicht sagen, das hängt nun wirklich vom Jobcenter und Sachbearbeiter ab.

Außerdem darf die Kaution in 3 Monatsraten aufgeteilt werden und die erste Raten muss erst mit Beginn des Mietverhältnis -01.09.- beim Vermieter eingehen. So ist es in §551 BGB geregelt und eine Abweichung zu Ungunsten des Mieters ist nicht erlaubt. Das Jobcenter wird sicherlich nicht schon 4 Wochen vorher dem Vermieter das Geld zur Verfügung stellen.

Du weißt, dass die Kaution dir als Darlehen zur Verfügung gestellt wird?

Das weiß ich, auch bevor ich die Frage gestellt habe.

Erst mal muss das Jobcenter der Kautionszahlung zustimmen. Es kommt für die immer auf die Verhältnismäßigkeit an.

Wenn sie dann zugestimmt haben, musst du ihnen nur noch den gewünschten Termin des Vermieters nennen und das als Terminsache auch direkt und zeitnah angeben.

Aber sicher keinen Termin vor dem Mietbeginn. da werden die auch stutzig.

Also Vertrag wird bis Donnerstag bzw Freitag fertig gemacht, wenn ich den dann in Kopie beim Jobcenter abgebe am Freitag den 21 Juli klappt es mit Anfang august mit der Kautionzahlung?

@dannnnel

Wie schon gesagt eine Kaution wird erst zum Mietbeginn gezahlt das ist unabhängig von der Vertragsunterzeichnung. Du zahlst Kaution für eventuelle Schäden und bist 4 Wochen lang nicht mal Herr über die Wohnung? Wie soll das gehen?

Abgesehen davon wie andere hier schon erwähnt haben bekommst du einen Kredit auf die Kaution keine Übernahme.

@dannnnel

Das Jobcenter muss wie gesagt erst die Verhältnismäßigkeit prüfen.

Entspricht die Wohnung von der Größe und Miethöhe allgemein ihren Vorgaben und die geforderte Kaution bewegt sich auch im Ermessensspielraum, bekommst du eine schriftliche Zusage zur Übernahme. Solange muss der Vermieter warten, das ist das nötige Prozedere.

Diese schriftliche Einverständniserklärung des Amtes sollte dem Vermieter reichen, dass er sein Geld auch bekommt. Vorher was fordern geht nicht. Und wenn der Vermieter weiß, dass du Amtsleistungen beziehst, sollte er das auch von alleine wissen.

Die Kaution selbst wird dann meiner Erfahrung nach mit Übergabe der Wohnung fällig. Bekommst du also offiziell die Wohnung erst zum . September, ist auch erst dann die Kaution fällig.

Dieses Datum kannst du dem Amt aber wie gesagt als Terminsache mitteilen.

Die Kaution muss NICHT vor Beginn des Mietvertrages gezahlt werden !

Da ich auch Vermieter bin, mache ich es so, das die Kaution mit der

Schlüsselübergabe in bar oder per Überweisung beglichen wird !

Das würde nicht mal ein Privatmensch so machen geschweige denn ein Amt, denn es widerspricht §551 BGB und ist somit unwirksam. Das heißt wenn's blöd läuft, siehst du, bzw das Amt das Geld nie wieder und die Wohnung ist auch weg.

das geht ja nicht und irgendwas zu haften wird der vermieter auch haben

außerdem sind regelungen, die dem bgb widersprechen nicht unwirksam

du kannst viele regelungen des bgs sogar direkt per vertragsgestaltung abdingen

aus diesem grund macht man zb verträge

lex specialis derogat legi generali

@BestreiteIch

Deswegen sagte ich ja wenn's blöd läuft und dazu kommt dass das Geld dann erst mal wieder eingeklagt werden müsste und das ist für einen Hartz 4 Empfänger auch kein leichter Weg und bringt ihm erst mal das Geld nicht wieder.

@augsburgchris

sie zahlen eh keine kaution

sie geben dir höchstens ein darlehen

@BestreiteIch

Beachte bitte Satz 4 des §551 BGB.

@BestreiteIch

Das ist Wortklauberei. Das Amt zahlt in dem Moment erst mal die Kaution. Und darauf kommt es an.

Dass das Geld mit 10% des Regelsatzes bis zur Abzahlung verrechnet wird, wird jedem Antragsteller mündlich und schriftlich mitgeteilt.

das jobcenter übernimmt keine kaution

das gibt dir nur ein darlehen dafür, das du mit 50€ von deinem h4 satz abzahlst